Betreff
Erweiterung Abgrabung Würm, Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
Vorlage
124/2010
Aktenzeichen
44/10
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB hergestellt.


Sachverhalt:

 

Für Bauprojekte im Tiefbau verwendet die Fa. Gottschalk aus Heinsberg-Straeten Kiese und Sande u. a. aus der firmeneigenen Abgrabung zwischen Leiffarth und Lindern. Die Verfügbarkeit von Kiesen und Sanden soll auch in Zukunft für den Bedarf des Unternehmens gesichert sein. Die bestehende Abgrabung (3,2 ha) soll daher um eine Fläche von knapp 2 ha erweitert werden.

 

Die geplante Erweiterung ist nach § 3 Abgrabungsgesetz genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Kreis Heinsberg. Über die Zulässigkeit der Erweiterung wird nach § 36 BauGB im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden entschieden. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen entscheidet der Umwelt- und Bauausschuss über die Herstellung des Einvernehmens.

 

Das Abgrabungsgelände liegt zwischen den Ortslagen Leiffarth und Lindern, unweit der Landesstraße L 364 und der Bundesbahnstrecke Aachen - Mönchengladbach. Das Abgrabungsgelände gliedert sich in die Teile Würm 1 (rekultiviert), Würm 2 (aktuelle Abgrabung) und Würm 3 (beantragte Erweiterungsfläche). Die beantragte Abgrabungserweiterung soll in zwei Teilstücken anschließend an die Fläche Würm 2 angeschlossen werden. Teilstück 1 schließt sich der aktuellen Abgrabung in südwestlicher Richtung an und soll ab 2010 ausgekiest werden. Die zweite Teilfläche schließt sich in nordöstlicher Richtung an und soll in der Zeit von 2018 bis 2022 ausgekiest werden. Zurzeit werden die Erweiterungsflächen als landwirtschaftliche Ackerflächen in Verbindung mit Wirtschaftswegen genutzt.

 

Durch die Erweiterung der aktuellen Abgrabungsfläche fallen zwei Wirtschaftswege weg; die Erschließung der verbleibenden Ackerflächen wird allerdings durch Verlegung eines Wirtschaftsweges bzw. durch die bereits vorhandenen Wirtschaftswege ausreichend sichergestellt.

In seiner Sitzung am 07.10.2009 hat der Rat beschlossen, das erforderliche Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten.

 

Wiederverfüllung und nachfolgende Rekultivierung als landwirtschaftliche Ackerfläche sind für die Erweiterungsflächen ab dem Jahre 2014 vorgesehen und werden entsprechend der Planung voraussichtlich im Jahr 2027 sowohl für die Antragsflächen als auch für die derzeit bestehende Abgrabung beendet sein.

 

Die geplanten Erweiterungsflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Städtische Entwicklungsabsichten, die von dieser Darstellung abweichen würden, gibt es für diesen Bereich nicht. Der Nachweis über die Immissionsverträglichkeit des Vorhabens, ist durch Gutachten eines staatlich anerkannten Instituts erbracht und wurde der Verwaltung mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

 

Für die Stadt Geilenkirchen sind durch die geplante Erweiterung keine Beeinträchtigungen erkennbar.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Übersichtsplan I (Luftbild)
  2. Zusammenfassung der landschaftspflegerischen Begleitplanung