Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB hergestellt.
Sachverhalt:
Für Bauprojekte im Tiefbau verwendet die
Fa. Gottschalk aus Heinsberg-Straeten Kiese und Sande u. a. aus der
firmeneigenen Abgrabung zwischen Leiffarth und Lindern. Die Verfügbarkeit von
Kiesen und Sanden soll auch in Zukunft für den Bedarf des Unternehmens
gesichert sein. Die bestehende Abgrabung (3,2 ha) soll daher um eine
Fläche von knapp 2 ha erweitert werden.
Die geplante Erweiterung ist nach § 3 Abgrabungsgesetz
genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist nach den Bestimmungen dieses
Gesetzes der Kreis Heinsberg. Über die Zulässigkeit der Erweiterung wird nach §
36 BauGB im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden entschieden. Nach der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen entscheidet der Umwelt- und
Bauausschuss über die Herstellung des Einvernehmens.
Das Abgrabungsgelände liegt zwischen den Ortslagen
Leiffarth und Lindern, unweit der Landesstraße L 364 und der Bundesbahnstrecke
Aachen - Mönchengladbach. Das Abgrabungsgelände gliedert sich in die
Teile Würm 1 (rekultiviert), Würm 2 (aktuelle Abgrabung) und Würm 3
(beantragte Erweiterungsfläche). Die beantragte Abgrabungserweiterung soll in
zwei Teilstücken anschließend an die Fläche Würm 2 angeschlossen werden.
Teilstück 1 schließt sich der aktuellen Abgrabung in südwestlicher
Richtung an und soll ab 2010 ausgekiest werden. Die zweite Teilfläche schließt
sich in nordöstlicher Richtung an und soll in der Zeit von 2018 bis 2022
ausgekiest werden. Zurzeit werden die Erweiterungsflächen als
landwirtschaftliche Ackerflächen in Verbindung mit Wirtschaftswegen genutzt.
Durch die Erweiterung der aktuellen Abgrabungsfläche
fallen zwei Wirtschaftswege weg; die Erschließung der verbleibenden
Ackerflächen wird allerdings durch Verlegung eines Wirtschaftsweges bzw. durch
die bereits vorhandenen Wirtschaftswege ausreichend sichergestellt.
In seiner Sitzung am 07.10.2009 hat der Rat
beschlossen, das erforderliche Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten.
Wiederverfüllung und nachfolgende Rekultivierung als
landwirtschaftliche Ackerfläche sind für die Erweiterungsflächen ab dem Jahre
2014 vorgesehen und werden entsprechend der Planung voraussichtlich im Jahr
2027 sowohl für die Antragsflächen als auch für die derzeit bestehende
Abgrabung beendet sein.
Die geplanten Erweiterungsflächen sind im
Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Städtische Entwicklungsabsichten, die von dieser Darstellung
abweichen würden, gibt es für diesen Bereich nicht. Der Nachweis über die
Immissionsverträglichkeit des Vorhabens, ist durch Gutachten eines staatlich anerkannten
Instituts erbracht und wurde der Verwaltung mit den Antragsunterlagen
vorgelegt.
Für die Stadt Geilenkirchen sind durch die geplante
Erweiterung keine Beeinträchtigungen erkennbar.
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtsplan I (Luftbild)
- Zusammenfassung der landschaftspflegerischen Begleitplanung