Beschlussvorschlag:
Die Änderungen des Stellenplanes für 2015 werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Stellenplan 2015 wurde in der
Ratssitzung am 11.02.2015 beschlossen. Aus dringenden tariflichen und
betrieblichen Gründen ist der Stellenplan an mehreren Stellen zu ändern.
1. Beamte
In
der Kämmerei musste ein zusätzlicher Bediensteter im Rahmen einer
Elternzeitvertretung (Sitzung des Rates vom 29.10.2014) eingestellt werden.
Hierzu ist es erforderlich, eine vorhandene Beamtenstelle von A 6 nach A 8
anzuheben.
Das
bisherige Personalentwicklungskonzept im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltssicherungskonzeptes geht von einem Ausscheiden der Beamten mit dem 65. Lebensjahr
aus. Erfahrungsgemäß werden Mitarbeiter bereits mit 63 Jahren ausscheiden. Aus
diesem Grunde wird vorgeschlagen, eine von zwei vorgesehenen Stellen für
Stadtinspektoranwärter statt 2018 bereits 2016 zu besetzen; der Mitarbeiter
würde dann 2019 seine Ausbildung beenden.
2. Beschäftigte
Nach
der Wiederbesetzung einer freien Stelle im Stadtbetrieb mit einem
Beschäftigten ist es notwendig, eine
Beamtenstelle für den Stadtbetrieb in eine Beschäftigtenstelle umzuwandeln.
Des
Weiteren sind tariflich bedingte Stellenanhebungen nach durchgeführten
Stellenbewertungen bei Beschäftigten im Stellenplan vorzunehmen.
3. Beschäftigte im Sozial- und
Erziehungsdienst
Zwischenzeitlich
wurden die genauen Personalbemessungen für den Bereich Kindertagesstätten für
das Kindergartenjahr 2015/2016 entsprechend den Buchungen der Besuchszeiten
durch die Eltern durchgeführt. Das Personalkonzept des Jugend- und Sozialamtes
sieht daher hierfür je eine weitere Stelle für eine Erzieherin und eine
Ergänzungskraft sowie eine dritte Berufspraktikantin vor.
Eine
früher als Ergänzungskraft eingesetzte Beschäftigte wird nunmehr als Erzieherin
beschäftigt, die Stelle ist somit entsprechend anzuheben.
Bisher
wurde eine Ergänzungskraft in einer Kindertagesstätte als Aushilfskraft
beschäftigt. Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleiches ist diese Kraft
zukünftig unbefristet zu beschäftigen und dementsprechend eine Stelle im
Stellenplan auszuweisen.
Eine Kostenaufstellung mit entsprechenden
Deckungsvorschlägen sowie der geänderte Stellenplanentwurf sind als Anlage
beigefügt.
Finanzierung:
Siehe Anlage
Anlagen:
Tabelle über die Auswirkungen auf die Personalkosten
Entwurf des geänderten Stellenplanes