Betreff
Änderung des Stellenplanes für 2015
Vorlage
271/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Änderungen des Stellenplanes für 2015 werden beschlossen.


Sachverhalt:

Der Stellenplan 2015 wurde in der Ratssitzung am 11.02.2015 beschlossen. Aus dringenden tariflichen und betrieblichen Gründen ist der Stellenplan an mehreren Stellen zu ändern.

 

 

1. Beamte

 

In der Kämmerei musste ein zusätzlicher Bediensteter im Rahmen einer Elternzeitvertretung (Sitzung des Rates vom 29.10.2014) eingestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, eine vorhandene Beamtenstelle von A 6 nach A 8 anzuheben.

 

Das bisherige Personalentwicklungskonzept im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes geht von einem Ausscheiden der Beamten mit dem 65. Lebensjahr aus. Erfahrungsgemäß werden Mitarbeiter bereits mit 63 Jahren ausscheiden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, eine von zwei vorgesehenen Stellen für Stadtinspektoranwärter statt 2018 bereits 2016 zu besetzen; der Mitarbeiter würde dann 2019 seine Ausbildung beenden.

 

 

2. Beschäftigte

 

Nach der Wiederbesetzung einer freien Stelle im Stadtbetrieb mit einem Beschäftigten  ist es notwendig, eine Beamtenstelle für den Stadtbetrieb in eine Beschäftigtenstelle umzuwandeln.

  

Des Weiteren sind tariflich bedingte Stellenanhebungen nach durchgeführten Stellenbewertungen bei Beschäftigten im Stellenplan vorzunehmen.

 

 

3. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

 

Zwischenzeitlich wurden die genauen Personalbemessungen für den Bereich Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2015/2016 entsprechend den Buchungen der Besuchszeiten durch die Eltern durchgeführt. Das Personalkonzept des Jugend- und Sozialamtes sieht daher hierfür je eine weitere Stelle für eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft sowie eine dritte Berufspraktikantin vor.

 

Eine früher als Ergänzungskraft eingesetzte Beschäftigte wird nunmehr als Erzieherin beschäftigt, die Stelle ist somit entsprechend anzuheben.

 

Bisher wurde eine Ergänzungskraft in einer Kindertagesstätte als Aushilfskraft beschäftigt. Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleiches ist diese Kraft zukünftig unbefristet zu beschäftigen und dementsprechend eine Stelle im Stellenplan auszuweisen.

 

Eine Kostenaufstellung mit entsprechenden Deckungsvorschlägen sowie der geänderte Stellenplanentwurf sind als Anlage beigefügt.


Finanzierung:

 

Siehe Anlage

 


Anlagen:

Tabelle über die Auswirkungen auf die Personalkosten

Entwurf des geänderten Stellenplanes