Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
283/2015
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag entsprechend wird § 10 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wie folgt neu gefasst:
„Ausschussmitglieder können als Zuhörer an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates sowie anderer Ausschüsse teilnehmen.“
Sachverhalt:
Auf den dieser Vorlage beigefügten Antrag wird verwiesen.