Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Weiterentwicklung des Grundsatzkonzeptes zur Grünflächenpflege im Stadtgebiet
Vorlage
289/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die vorstehend fortgeschriebenen Grundsätze zur Grünflächenpflege und beauftragt die Verwaltung mit der Anwendung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

 

  


Sachverhalt:

Zur notwendigen Budgeteinschränkung mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung hat die Stadt sich auch mit dem Thema Grünflächenunterhaltung zu befassen. Um eine breite Meinungsfindung zu erhalten, war das Thema auch Beratungsschwerpunkt einer Konferenz  der Ortsvorsteher/-innen am 15.07.2013.

 

Dem Ausschuss wurden  in der Sitzung am 19.11.2013  daraufhin erste Überlegungen  einer Neukonzeption zur Grünflächenpflege vorgestellt.

Dabei wurden  dem Ausschuss nach Darstellung des Ist-Zustandes drei erste Ansätze zur Optimierung vorgetragen zu den Themen:

-neue Grünflächen,

-bestehende Grünflachen und

-Patenschaften.

 

Des Weiteren wurden  Handlungsmöglichkeiten vorgestellt zu den Bereichen:

-Extensivierung von Flächen,

-Umgestaltung von Flächen mit „Handpflege“ in Flächen mit Maschineneinsatz,

-Reduzierung von Wechselbepflanzungsflächen sowie

-Rückbau/Veränderung von Kübeln und Kleinstflächen.

 

Der Ausschuss nahm die grundsätzlichen  Konzeptziele  sowie die nachstehende Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis:

  1. Umfassende Bestandsaufnahme der Grünflächen
  2. Typisierung der Grünflächen zur Bestimmung der Pflegeintervalle
  3. Konzepterstellung und parallel erste sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der laufenden Pflege.

 

In der jetzigen Sitzung soll der zwischenzeitlich erreichte Sachstand vorgetragen sowie über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Wichtig wäre, dass mit einer Ausschussentscheidung dann erste Planungsgrößen für den Stadtbetrieb definiert würden auch mit Blick auf die Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung.

 

 

Zu 1. Die Bestandaufnahme erfolgt durch die  Erstellung  des Grünflächenkatasters.

Jede  einzelne der 2583    städtischen  Freiflächen  wird nach Herstellungsjahr erfasst und aufgemessen und mit dem Pflanzbestand  katalogisiert. Die Arbeiten erfolgen in der Verwaltung seit September  2014 mit einer Teilzeitkraft und werden voraussichtlich im Oktober 2015 mit einer Erstversion abgeschlossen werden können. Anschließend hat eine stetige Fortschreibung zu erfolgen.

 

Die Grünflächenpflege ist ein jeweils zentrales Prüfgebiet  der Gemeindeprüfanstalt NRW. Die GPA NRW hat  daher auch in der kürzlich erfolgten Prüfung zu  den Haushaltsjahren 2013 und  2014 untersucht, wie mit den Grünanlagen umgegangen wird und bestimmte Nutzungsformen analysiert.  Es werden seitens der GPA NRW  dazu jeweils bestimmte Kennzahlen angefordert.

Die Verwaltung hat daher das neue  Grünflächenkataster  kompatibel auch mit der GPA-Kennzahlensystematik entworfen.

Zur Orientierung ist dieser Beratungsvorlage beispielhaft eine Erfassungsmatrix als Anlage beigefügt.

 

 

 

Die Bestandsaufnahme erfolgt somit zu folgenden Nutzungsformen:

-Park- und Gartenanlagen

-Spiel- und Bolzplätze,

-Straßenbegleitgrün,

-Außenanlagen an städtischen Gebäuden,

-Friedhöfe,

-Biotope und Ausgleichsflächen,

-Gewässer,

-Forst und

-Kleingartenanlagen.

 

Aktuell wäre zur Weiterbearbeitung des Katasters die Entscheidung  über die Typisierung (siehe Punkt 2) erforderlich.  Somit würde das Kataster durch die Angabe des Pflegeintervalls der jeweiligen Fläche vervollständigt. Weiterhin  wird  zu differenzieren sein zwischen  Leistungen des Stadtbetriebs  und Unternehmerauftragsleistungen.

Das Grünflächenkataster dient ebenso der validen Zuordnung der unterschiedlichen Aufwendungen zu den jeweiligen Flächen  sowie dem   anschließenden  ordnungsgemäßen Controlling.

 

 

Zu 2. Entsprechend den Erkenntnissen aus der zwischenzeitlichen Erarbeitung des konkreten Grünflächenkatasters zeigt sich die nachstehende Typisierung der Grünflächen:

1.         Hoch pflegeintensive Grünanlagen

2.         Rasenflächen und Blumenbeete

3.         innerörtliche Pflanzflächen

4.         innerörtlicher Freiflächen

5.         Baumschnitt und Pflege außerörtlicher Freiflächen

 

Zu dieser Klassifizierung wird die in der Anlage dargestellte Flächenbeschreibung mit den zugehörigen Pflegeintervallen vorgeschlagen.

 

Aus diesem Plan könnten künftig das Arbeitsprogramm im Stadtbetrieb (Pflegekatalog) sowie die Ausschreibungen der Unternehmerleistungen entwickelt werden.

 

      

Um die vorgeschlagenen Pflegeintervalle durchgängig zu realisieren, wäre wichtig, dass der Ausschuss über die  Umsetzung der nachstehenden Grundsätze eines Flächenkonzeptes befindet.

 

 

 

 

 

 

Zu 3.  Auch im jüngsten GPA-Bericht wird der Stadt die Einführung eines Freiflächenentwicklungskonzeptes empfohlen.

Die künftige Bewirtschaftung der städtischen Freiflächen sollte entsprechend der bisherigen Vorträge sowie der nachstehenden Leitgedanken zu  Zielen (Z) bzw. Konsequenzen (K) erfolgen und zwar unter jeweiliger Berücksichtigung der fachlichen Randbedingungen:

 

·        Übersichtliche Strukturierung der zu pflegenden Flächen seitens Bauhof und gewerblichem Unternehmer (Typisierung, Pflegeintervalle) (Z)

·        Optimale Einsatzorganisation der Bauhofmitarbeiter ohne Erhöhung der Mitarbeiteranzahl oder des Zeitaufwandes (Z)

·        Umgestaltung bzw. Rückbau von pflegeaufwändigen Kleinstflächen (K)

·        Einhaltung der Ausschreibungssumme bzw. Vermeidung einer Erhöhung (Z)

·        Einheitliche, systematische Pflegeleistung in den Ortschaften (Z)

·        Umgestaltung verschiedener Flächen zur langfristigen Reduzierung des Pflegeaufwandes (K)

·        Sinnvolles Erhaltungsmanagement der Flächen (Z)

·        Anfänglicher Mehraufwand zur mittel- und langfristigen Kosteneinsparung (K)

·        Berücksichtigung des künftigen Pflegeaufwandes bei der Planung neuer Grünflächen (Z).

 

 

Im Rahmen der laufenden Pflege sind erste Maßnahmen bereits umgesetzt worden (z.B. entlang der Ortsdurchfahrt in Honsdorf).

Vordere Priorität in der künftigen Maßnahmefolge soll die Umgestaltung von Grünflächen zur langfristigen Reduzierung des Pflegeaufwandes erhalten.

Insoweit besteht also der  thematische  Zusammenhang zwischen der Klassifizierung der Pflegegänge (Nr. 2) und der konzeptionellen Vorgehensweise(Nr. 3).

Sofern der Ausschuss den vorstehenden Planungsgrundsätzen zustimmt, könnten diese für die Organisation im Stadtbetrieb zugrundegelegt und damit die notwendigen Budgets für Personal, Maschinen, Sachmittel oder Vergaben berechnet werden.