Betreff
68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Verabschiedung des Flächennutzungsplanvorentwurfes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
301/2015
Aktenzeichen
61 20 01 68
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 68. Flächennutzungsplanänderung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

 

In seiner Sitzung am 10.12.2014 (Sitzungsvorlage 170/2014) beschloss der Rat der Stadt Geilenkirchen, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

Inzwischen wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der über das Ratsinfoportal einsehbar ist. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung zur Vorbereitung der Sitzung.

 

Es könnte nunmehr die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.


Anlagen:

 

-      Planzeichnung

-      Entwurf der Begründung

-      Umweltbericht