Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Beratung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss)
- Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
302/2015
Aktenzeichen
61 26 110
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt hat am 10.12.2014 die Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen beschlossen.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung sollte nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um einen klaren rechtlichen Rahmen zur Erteilung von Baugenehmigung zu erhalten.

 

Es darf auf den im Ratsinfoportal zur Einsicht bereitgestellten Planentwurf und die Begründung hierzu verwiesen werden. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung des Planentwurfes vorab per Post.

 

 


Anlagen:

 

-      Bebauungsplanvorentwurf (zeichnerische und textliche Festsetzungen)

-      Begründung

-      Umweltbericht