Betreff
Information über das weitere Vorgehen der Deutschen Glasfaser beim Glasfaserausbau im Stadtgebiet
Vorlage
827/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Am 20.05.2015 fand im Rathaus gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Glasfaser ein Gespräch zum weiteren Vorgehen beim Glasfaserausbau im Stadtgebiet statt.

 

Es wurde berichtet, dass die Nachfragebündelung in Grotenrath und in der Fliegerhorstsiedlung auch nach der Verlängerung, die offiziell noch bis zum 01.06.2015 laufe, bislang nicht die erforderliche Anzahl von Verträgen ergeben habe.

Daher sei für Grotenrath noch ein Anschreiben an die Bewohner geplant, in dem unter der Überschrift „Wählen Sie selbst, oder lassen Sie andere für sich entscheiden?“, letztmalig für den Glasfaseranschluss in Grotenrath geworben wird. Zur Erreichung der 40 % seien noch 50 Verträge erforderlich. Sofern die 40 % in den nächsten Wochen nicht erreicht würden, werde das Glasfasernetz in Grotenrath nicht gebaut.

 

In der Fliegerhorstsiedlung fehlen derzeit ebenfalls noch 51 Verträge. Dort bestehe jedoch die Möglichkeit, durch einen anderen Zuschnitt des Ausbaugebietes (Änderung des Polygons) die 40 % - Quote zu erreichen. Anhand der als Anlage beigefügten Karte wurde dargestellt, dass sich alle bisherigen Anmeldungen auf den dunkel hinterlegten Bereich konzentrieren. Daher sei derzeit geplant, nur diesen Bereich mit Glasfaser auszubauen und das Ausbaugebiet insoweit neu zu definieren.

Zur Erreichung der 40 % fehlten dann nur noch 9 Verträge aus diesem Gebiet.

Durch die Änderung des Ausbaugebietes könnten derzeit alle Bewohner, die einen Vertrag mit einem Provider geschlossen hätten, tatsächlich auch einen Glasfaseranschluss erhalten. Für die Teilbereiche, die zz. nicht ausgebaut werden, bestehe die Möglichkeit eines späteren Ausbaus. Allerdings gelte dann für diese Bereiche auch die 40 % - Quote.

 

Die Möglichkeit der Änderung des Ausbaugebietes werde den Bewohnern in der Fliegerhorstsiedlung kurzfristig durch ein entsprechendes Anschreiben erläutert. Sofern dann bis zum Stichtag 9 weitere Verträge geschlossen werden könnten, werde die Deutsche Glasfaser voraussichtlich den in der Anlage dargestellten Teilbereich ausbauen.

 

Auf die Frage nach dem Glasfaserausbau in Hochheid und Rischden wurde mitgeteilt, dass in diesen Ortslagen kurzfristig eine Nachfrage­bündelung durchgeführt werde. Nähere Einzelheiten zum Verfahren und zum Zeitplan werden zwischen der Deutschen Glasfaser, dem Ortsvorsteher und der Verwaltung abgestimmt.

 

Zum Glasfaserausbau in der Ortslage Niederheid wurde mitgeteilt, dass dort eine Nachfragebündelung im III. Quartal 2015 erfolgen werde. Einzelheiten zum Verfahren würden zwischen der Deutschen Glasfaser, dem Ortsvorsteher und der Verwaltung noch abgestimmt.

Unter Bezugnahme auf die laufenden Aktivitäten in den Gewerbegebieten wurde mitgeteilt, dass die erforderliche Quote derzeit noch nicht erreicht sei. Die Glasfasererschließung in der Ortslage Niederheid sei unabhängig vom Erfolg der Nachfragebündelung in den Gewerbegebieten zu sehen.

Auch wenn die Gewerbegebiete nicht, bzw. nicht flächendeckend mit Glasfaser versorgt würden, werde die Ortslage Niederheid bei Erreichen der 40 % - Quote ausgebaut.

Auch für die Gewerbegebiete selbst sei denkbar, dass dort das Ausbaugebiet neu geschnitten werde bzw. lediglich einzelne Gewerbebetriebe ans Glasfasernetz angebunden werden, sofern dort die erforderliche Anschlussquote letztendlich nicht erreicht werde. Eine Entscheidung sei derzeit jedoch noch nicht gefallen.

 

Zum weiteren Vorgehen bei der Glasfasererschließung in Geilenkirchen selbst berichteten die Vertreter der Deutschen Glasfaser, dass Bauchem und Hünshoven als separate Ausbaugebiete definiert werden sollen. Beim Stadtkern werde derzeit überlegt, daraus zwei Ausbaugebiete zu bilden.

Begonnen werden soll mit einer Nachfragebündelung in Bauchem. Als Zeitfenster wurde das III. Quartal 2015 genannt.