Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Klimaschutzinitiative (KSI) des Bundes hat die Stadt Geilenkirchen am 28.03.2013 beim Projektträger Jülich (PtJ) einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung zur Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der Gesamtschule, im Sportzentrum Bauchem (Turnhalle und Hallenbad), im Rathaus und in den Parkhäusern An der Friedensburg und Markt gestellt.
Gegenstand des Förderantrages war die Umrüstung der installierten konventionellen Beleuchtung auf neue Leuchtenkörper mit LED-Leuchtmitteln und präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung.
Mit Zuwendungsbescheid vom 14.11.2013 bewilligte der PtJ als Projektförderung eine zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuwendung von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 236.495,00 €. Während die einzelnen Maßnahmen laut Zuwendungsbescheid im Jahr 2014 vollständig umzusetzen waren, wurden die Fördermittel aus haushalttechnischen Gründen des Bundes nicht bedarfsgerecht, sondern kassenmäßig je zur Hälfte in 2014 und 2015 zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung des ersten Teilbetrages von 118.247,00 € erfolgte unter Datum vom 16.09.2014.
Gegenüber dem Zuwendungsbescheid haben sich während der Umsetzung des Maßnahmenpakets einige Änderungen ergeben, die sich letztlich auch auf die Höhe des ursprünglich auf 118.248,00 € festgesetzten zweiten Teilbetrags der Förderung ausgewirkt haben.
Aufgrund der Zerstörung des Hallenbades durch den Großbrand vom 02.04.2013 war der Förderantrag erstmalig bereits vor Übersendung des Zuwendungsbescheides zu korrigieren. Zudem musste die ursprünglich geplante Umrüstung der Beleuchtung in der Sporthalle Bauchem im Rahmen des Förderprojekts vollständig aufgegeben werden. Hier wurde im Zuge der Umsetzung der Planungen deutlich, dass das Vorhaben, nicht innerhalb des Kostenrahmens, welcher der Bewilligung zugrunde lag, realisiert werden konnte. Dies wurde dem Fördergeldgeber mit Schreiben vom 06.11.2014 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde um Neuberechnung und Neufestsetzung der Zuwendung gebeten.
Im Antragsverfahren wurden für das Teilvorhaben Sporthalle förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 39.198,00 € ermittelt; der hieraus resultierende Förderbetrag belief sich auf 15.679,20 €. Eine aktualisierte Kostenberechnung des Fachplaners aus dem Sommer 2014 lag bei brutto 81.900,00 €. Mithin wurde der in der Bewilligung festgelegte Ausgaberahmen erheblich überschritten. Die beabsichtigte Maßnahme konnte im laufenden Haushalt 2014 nicht finanziert werden. Auch bei den übrigen, sich seinerzeit in Ausführung befindlichen (Teil-) Fördervorhaben konnten keine nennenswerten Einsparungen und Deckungsbeiträge zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten erzielt werden.
Mit Kürzungsbescheid vom 25.11.2014 wurde die Gesamtzuwendung durch den Fördergeldgeber um den Förderbetrag für die Sporthalle von 15.679,00 € reduziert und mit 220.816,00 € neu festgesetzt.
Zwischenzeitlich wurden dem PtJ der Schlussbericht (Sachbericht des Verwendungsnachweises) sowie der zahlenmäßige Nachweis als Bestandteil des Verwendungsnachweises übersandt. Nach abschließender Prüfung durch den PtJ wird der dann auf dieser Grundlage neu berechnete zweite Teilbetrag der Förderung an die Stadt Geilenkirchen ausgezahlt. Aufgrund der vorgenannten Änderungen und einiger Abweichungen vom Zuwendungsbescheid im Rahmen der praktischen Maßnahmenumsetzung ist nach den in der Verwaltung durchgeführten Berechnungen mit einem zweiten Teilbetrag in Höhe von 106.380,00 € zu rechnen. Bei einem tatsächlich entstandenen Aufwand von 561.569,00 € ergibt sich der Förderanteil von letztlich insgesamt 224.627,60 €.
Im Einzelnen stellt sich das Förderprojekt zahlenmäßig wie folgt dar:
Förderteil-projekt
|
geplante
Investition lt. Förder-antrag in € |
darauf
entfallende Förderung in € (40 %) |
tatsächliche
Investition in € |
darauf
entfallende Förderung in € (40 %) |
Auszahlung
2014 in € |
voraussicht-liche
Aus-zahlung 2015 in € |
Gesamtschule |
297.416,00 |
118.966,40 |
323.476,00 |
129.390,40 |
59,483,20 |
69.907,20 |
Sporthalle |
39.198,00 |
15.679,20 |
0,00 |
0,00 |
7.839,50 € |
- 7.839,50 |
Parkhaus An der
Friedensburg |
48.922,00 |
19,569,80 |
33.470,00 |
13.388,00 |
9.784,08 |
3.603,92 |
Parkhaus Markt |
10.536,00 |
4.214,40 |
18.062,00 |
7.224,80 |
2.107,22 |
5.117,58 |
Rathaus |
195.165,00 |
78.066,00 |
186.561,00 |
74.624,40 |
39.033,00 |
35.591,40 |
gesamt |
591.237,00 |
236.495,80 |
561.569,00 |
224.627,60 |
118.247,00 |
106.380,60 |
Die Abweichungen zwischen der Maßnahmenplanung als Grundlage für die Bewilligung der Fördermittel und den letztlich ausgeführten Arbeiten resultieren in erster Linie daraus, dass sich die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Stadium der Vor- bzw. Entwurfsplanung befanden. Die Ausführungsplanungen als Grundlage für die durchzuführenden Vergabeverfahren konnten erst nach Abgabe des Förderantrags erstellt werden. Neben den oftmals üblichen Abweichungen zwischen Vorkalkulationen und den letztlich erzielten Ausschreibungsergebnissen, entstanden weitere Abweichungen insbesondere aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Anzahl zu tauschender Lichtpunkte, der Leuchtentypen usw. Alle Abweichungen wurden in enger Abstimmung mit dem Fördergeldgeber vorgenommen, um die Förderung an sich nicht zu gefährden. Es ist davon auszugehen, dass der zweite Teilbetrag in Höhe von 106.380,60 €, wie berechnet, demnächst ausgezahlt wird.
Insgesamt wurden im Zuge des Projekts rund 1.400 Lichtpunkte saniert (Umrüstung und zusätzliche Ausstattung mit präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung. Hieraus resultieren eine durchschnittliche Stromverbrauchsreduktion von ca. 75 % gegenüber dem Stand vor Umrüstung und eine CO2-Emissionsreduktion von ca. 4.340 t in 20 Jahren (217 t/a).
Bezogen auf die einzelnen sanierten Objekte stellen sich diese Zahlen wie folgt dar:
Objekt |
Anzahl sanierter Lichtpunkte |
Stromverbrauchs-reduktion in % |
CO2-Emissions-reduktion in t
in 20 Jahren |
Gesamtschule |
744 |
86 |
2.101 |
Parkhaus An der Friedensburg |
121 |
69 |
384 |
Parkhaus Markt |
23 |
69 |
73 |
Rathaus |
506 |
75 |
1.782 |
Das Förderprogramm zur Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung im Rahmen der KSI wurde für das Jahr 2015 mit einem reduzierten Fördersatz von 30 % neu aufgelegt. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung fristgerecht vor dem 31.03.2015 ein neuer Förderantrag gestellt. Bei nunmehr berechneten förderfähigen Gesamtkosten von 55.910,40 € ergibt sich ein Förderbetrag von 16.773,12 €. Der zu finanzierende Eigenanteil beträgt 39.137,28 €. Dem Förderantrag zugrunde liegen verschiedene Leuchtentypen die je nach Einsatzort (Sporthalle, Tribüne, Umkleiden, Duschen usw.) unterschiedliche Kosten verursachen. Daraus resultieren Amortisationszeiten zwischen 3 Jahren (Sporthalle, Umkleiden) und 10 Jahren (Duschbereiche, Besuchertoilette auf der Tribüne).
Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor.
Alternativ zur Förderantragsstellung werden seitens der Verwaltung zz. Berechnungen zur Umrüstung der vorhandenen Lampen der Sporthalle auf LED-Leuchtmittel angestellt. Im Gegensatz zur Umsetzung gem. Förderrichtlinien würde hier kein Austausch der kompletten Lampenkörper vorgenommen. Es würden lediglich die vorhandenen Leuchtröhren gegen LED-Röhren getauscht und der Starter würde überbrückt. Die reinen Materialkosten für diesen Austausch würden sich auf ca. 10.100,00 € belaufen. Die Arbeiten könnten unter Verwendung eines vorhandenen fahrbaren Gerüsts von zwei eigenen, entsprechend qualifizierten Mitarbeitern an ca. zwei Arbeitstagen durchgeführt werden. Die Lohnkosten würden ca. 1.200,00 € betragen. In der Summe wäre mit Kosten von ca. 11.300,00 € zu rechnen. Schon die Stromkostenersparnis für die mengenmäßig größten Lampenfelder (Turnhalle und Tribüne) würde bei annähernd 11.000,00 €/a und somit bereits annähernd im Bereich der Maßnahmengesamtkosten liegen.
Unter Kostenaspekten ist der Alternative der Maßnahmenumsetzung in Eigenregie ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln deutlich zu bevorzugen. Bevor hier jedoch eine abschließende Aussage getroffen werden kann, ist mit dem Gebäudeversicherer zu klären, ob der bloße Tausch der Leuchtmittel ggf. versicherungstechnische Konsequenzen haben kann. Eine entsprechende Anfrage wurde gestellt; eine Antwort liegt leider noch nicht vor. Die Verwaltung wird hierzu voraussichtlich in der Sitzung berichten können.