Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
Vorlage
309/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung inklusive der Anlagen wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die für die Höhe der Elternbeiträge maßgebliche Tabelle wurde mit Wirkung vom 01.08.2008 aus Anlass der Einführung des Kinderbildungsgesetzes KiBiz beschlossen und seither nicht verändert. Ziel war seinerzeit die Schaffung einheitlicher Regelungen im gesamten Kreis Heinsberg, auch um Wanderbewegungen zu vermeiden. So gilt bis heute im Jugendamtsbezirk Kreis Heinsberg sowie in den Städten Heinsberg,  Hückelhoven und Geilenkirchen dieselbe Beitragstabelle. Lediglich die Stadt Erkelenz erhöht seit einigen Jahren die Beiträge jedes Jahr um 1,5 %.

 

Die Verwaltungen der Jugendämter im Kreis Heinsberg haben sich nun dahingehend verständigt, ab dem nächsten Kindergartenjahr Beitragsanhebungen anzustreben, die einerseits in Bezug zur Kostenentwicklung stehen und andererseits im Kreis Heinsberg wieder einheitlich sind.

 

Hinsichtlich der Kostenentwicklung ist zu berücksichtigen, dass die laut KiBiz an die Träger der Kindertagesstätten zu zahlenden Kindpauschalen in jedem Kindergartenjahr um jeweils 1,5 % erhöht werden. Die Kostensteigerung im Bereich der vom Jugendamt sicherzustellenden  Kinderbetreuung war in den letzten Jahren insgesamt erheblich höher als die normale Preissteigerungsrate. Dies ist auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Für die in diesem Zusammenhang gebildeten kleineren Gruppen erhalten die Träger der Einrichtungen erheblich höhere Kindpauschalen.

 

So entwickelten sich die von der Stadt nach Abzug der Anteile des Landes und der Kindergartenträger zu leistenden Betriebskostenzuschüsse wie folgt:

 

Kindergartenjahr        2008/2009                  2.330.065 €    

                                  2009/2010                  2.403.940 €

                                  2010/2011                  2.530.287 €

                                  2011/2012                  2.837.097 €

                                  2012/2013                  2.933.526 €

                                  2013/2014                  3.043.804 €

                                  2014/2015                  3.148.952 €

                                  2015/2016                  3.329.984 €    

 

 

Dies entspricht einer Steigerung von 43 %.  Die Summe der jährlich vereinnahmten Kindergartenelternbeiträge stieg in dieser Zeit von 730.629 € auf 915.234 €, also um 25 %. Der Anstieg resultiert daraus, dass die Elternbeiträge laut der aktuellen Tabelle in Abhängigkeit vom Alter des Kindes erhoben werden. Die Summe enthält auch die seit dem Jahr 2011 vom Land geleistete Kompensationszahlung für die  Beitragsfreiheit für Vorschulkinder (232.000 €). Die Summe der Elternbeiträge entspricht 15,2 % der insgesamt von Land, Trägern und Jugendamt aufzuwendenden Kindpauschalen und liegt damit deutlich unter dem im KiBiz vorgesehenen „Planziel“ von 19 %.

 

Der nunmehr von den Jugendämtern im Kreis Heinsberg gemeinsam erarbeitete Entwurf einer neuen Elternbeitragstabelle sieht folgende Veränderungen vor:

 

1. Anhebung des Beitragsniveaus um 10,8 % mit Wirkung vom 01.08.2015

 

2. Weitere Erhöhung der Beiträge um jeweils 1,5 % mit Wirkung vom 01.08.2016, 01.08.2017,      01.08.2018 sowie 01.08.2019

 

3. Erhöhung des für die Beitragserhebung maßgebenden Mindesteinkommens von 15.000 € auf 18.000 € sowie weitere Anhebungen in den folgenden drei Stufen; Erweiterung der Tabelle um zwei weitere Einkommensstufen für höhere Verdienste

 

Erläuterungen:

 

Die zum 01.08.2015 vorgeschlagene Beitragserhöhung von 11 % folgt der seit 2008 vorgenommenen Erhöhung der vom Jugendamt zu leistenden Kindpauschalen. Die stufenweise Erhöhung in den Folgejahren entspricht prozentual ebenfalls der Ausgabeentwicklung.

 

Die Erhöhung des maßgeblichen Jahreseinkommens in den unteren vier Stufen bewirkt eine Erhöhung des Anteils der insgesamt von der Beitragsheranziehung befreiten Eltern und eine Minderung der Beitragslast für einen Teil geringer verdienender Eltern. Bei Einkünften über 86.000 € erfolgt durch Einführung weiterer Einkommensstufen eine  höhere Heranziehung.

 

Bei Einführung der vorgeschlagenen Beitragstabelle mit Wirkung vom 01.08.2015 würden sich die Einnahmen im ersten Jahr um 60.000 € erhöhen. Die Summe der Elternbeiträge entspräche dann 15,3 % der Summe der Kindpauschalen.

 

Aus Anlass der Überarbeitung der Anlage hat die Verwaltung zudem im Text der Satzung zwei kleinere redaktionelle Änderungen bei doppelten Formulierungen vorgenommen, die allein der Klarstellung dienen. Betroffen sind der § 3 Abs. 1 in dem der zweite Satz entfernt wurde sowie der alte § 4 Abs. 6 der komplett gestrichen werden konnte, wodurch sich weiter die Ziffern der folgenden Absätze ändern.

 

Als Anlagen 1 und 2 sind beigefügt:

 

-         aktuelle Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen einschließlich der aktuellen Beitragstabelle

 

-         Entwurf der neuen Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen einschließlich der Beitragstabellen für 2015 bis 2019