Betreff
Benennung beratender Mitglieder für Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Vorlage
310/2015
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21.10.2014 wurden bereits aus der Mitte des Ausschusses beratende Mitglieder und Stellvertreter für die Arbeitsgemeinschaften „Hilfe zur Erziehung“ und „Tageseinrichtungen für Kinder“ gewählt. Inzwischen planen die Jugendämter im Kreis Heinsberg die Bildung einer  Arbeitsgemeinschaft „Kinderschutz“ und das Wiederaufleben der Arbeitsgemeinschaft „Erziehungsberatung“. Ziel der Arbeitsgemeinschaft „Kinderschutz“ ist die Umsetzung der Ziele des Bundeskinderschutzgesetzes durch Ausweitung der Kooperation mit Institutionen, deren Aufgabe u. a. die Betreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung von Kindern und deren Familien ist. Die Themen der Arbeitsgemeinschaft „Erziehungsberatung“ sollten ursprünglich in der Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung behandelt werden. Zurzeit besteht aber Diskussionsbedarf hinsichtlich der Anpassung des Aufgabenkatalogs der Erziehungsberatungsstellen an die veränderten Bedarfe der Jugendhilfe.

 

Der Ausschuss möge aus seiner Mitte beratende Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften „Kinderschutz“ und „Erziehungsberatung“ sowie deren Stellvertreter  benennen. Diese haben dann Gelegenheit, an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften, die jeweils  1 – 2 – mal pro Jahr stattfinden, teilzunehmen.