Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen am 13. September 2015
Vorlage
318/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss lässt die in der Sitzung vorgelegten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen am 13. September 2015 zu.

 


Sachverhalt:

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen am 13. September 2015 läuft am 27. Juli 2015, 18.00 Uhr ab. Die bis dahin eingegangenen Wahlvorschläge werden durch die Verwaltung vorgeprüft.

 

Gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) in Verbindung mit § 2 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) hat der Wahlausschuss die Aufgabe, über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden.

 

Die endgültige Zusammenstellung aller Wahlvorschläge wird in der Sitzung des Wahlausschusses als Tischvorlage vorgelegt und erläutert.