Beschlussvorschlag:
Auf
Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Wirtz wird
die Sanierung der Mehrzweckhalle Lindern in den Jahren 2016 (Planung) und 2017
(Umsetzung) grundsätzlich beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die
verschiedenen Sanierungsvarianten (Variante 1, Mindestmaßnahmen; Variante 2,
Nutzungsbeibehaltung) Finanzierungsmodelle als Grundlage für die
Haushaltsplanungen 2016/2017 zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Die
Mehrzweckhalle Lindern wurde 1978 als Versammlungsraum genehmigt und wird heute
ganzjährig von verschiedenen Vereinen genutzt. Die Hauptnutzungszeit liegt in
den Nachmittags- und Abendstunden. Entsprechende Übersichten mit den
Hallenbelegungszeiten im Sommer und Winter sind dieser Vorlage beigefügt (Anlage 1 und 2).
In
den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl durchzuführender Instandhaltungs-
und Sanierungsarbeiten deutlich erhöht. Vorwiegend wurden Arbeiten notwendig,
die aufgrund bauphysikalischer Gebäudemängel aufgetreten sind. Aufgrund des
sichtbaren allgemein instandsetzungsbedürftigen Zustandes der Halle wurden die
notwendigen Arbeiten in der Vergangenheit jedoch auf das notwendige Minimum
reduziert. Teilweise wurden die Arbeiten von den nutzenden Vereinen in
Eigenregie ausgeführt, wobei die Materialgestellung durch die Stadt
erfolgte.
Die
durchgeführten Maßnahmen zeigten durchweg nur kurz- bis mittelfristigen Erfolg.
Insbesondere waren raumklimatisch bzw. bautechnisch bedingte Mängel nicht dauerhaft
abzustellen. Insgesamt war es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, die
Ursachen der wiederholt auftretenden Schäden nachhaltig zu ergründen und ein
dauerhaftes Sanierungskonzept zu erarbeiten. Dies auch und vor allem vor dem
Hintergrund, dass nach umfänglichen Recherchen des Sportamtes auf die Nutzung
der Mehrzweckhalle Lindern als Sportstätte auf Sicht nicht verzichtet werden
kann und auch keine umsetzbaren Möglichkeiten zur Verlagerung auf andere
Sportstätten gesehen werden.
Vor
diesem Hintergrund wurde das Architekturbüro Wirtz aus Geilenkirchen unter
Datum vom 21.08.2014 mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung für eine
mögliche Sanierung der Mehrzweckhalle Lindern beauftragt.
Nach
Vorlage der Auftragsergebnisse wurden diese im März zwischen dem planenden
Architekten und den Fachdezernaten der Verwaltung erörtert. In der Folge wurden
der Ortsvorsteher, Vertreter der SG Union Würm-Lindern und des
Tischtennisvereins DJK Lindern-Würm-Beeck als Hauptnutzer der Halle über die
Ergebnisse der Arbeit des Architekten in Kenntnis gesetzt. Die Machbarkeitsstudie
des Architekturbüros Wirtz ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 3).
Insgesamt
wurden für die Sanierung des Istbestandes der Mehrzweckhalle voraussichtliche
Kosten von etwa 650 Tsd. Euro ermittelt. Diese Sanierungsvariante (Variante 1,
Mindestmaßnahmen) beinhaltet grundsätzlich nur die Nutzbarmachung des Bestandes
entsprechend der 1978 erteilten Baugenehmigung und hätte unter anderem zur
Folge, dass der Tischtennisverein die Nutzung eines Geräteraums zu
Vereinszwecken aufgeben müsste. Damit die Halle unter Beachtung der heute
geltenden rechtlichen Vorgaben auch künftig entsprechend der heutigen Nutzung
weiter verwendet werden kann, wäre eine Grundrisserweiterung unumgänglich.
Insbesondere wäre es erforderlich,
anschließend an die vorhandene Bausubstanz einen neuen Erschließungsflur
und neue Sanitäreinrichtungen sowie einen neues Öllager herzustellen (siehe
grünfarbige Darstellung im Sanierungsplan). Einschließlich der notwendigen technischen
Anlagen wären hierfür ca. 143 Tsd. € zusätzlich aufzuwenden. Die Zusatzkosten
für die Erweiterung um einen Vereinsraum (siehe orangefarbige Darstellung im
Sanierungsplan), z. B. als Ersatz für den Wegfall des Raums für den
Tischtennisverein werden mit ca. 76 Tsd. € beziffert. Der zur Aufrechterhaltung
der heutigen Nutzung notwendige Ausbau zur Versammlungsstätte (> 200
Personen), z. B. zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen würde mit ca. 95
Tsd. € zu Buche schlagen. Insgesamt müssten rund 960 Tsd. € aufgewendet werden,
um die Halle auch künftig weiter so nutzen zu könne, wie heute (Variante 2,
Nutzungsbeibehaltung).
Alternativ
wurden vom Architekten für einen Hallenneubau in der Größe der heutigen Halle
(12 x 23 m) unter Bezugnahme auf den Baukostenindex (BKI) Neubaukosten von rund
1,24 Mio. € ermittelt. Für eine Standard Einfeldsporthalle in den Abmessungen
15 x 27 m mit Nebenräumen lägen die vergleichbaren Neubaukosten bei ca. 1,50
Mio. €.
Da
nach den Feststellungen der Verwaltung auf die Mehrzweckhalle Lindern dauerhaft
nicht verzichtet werden kann und die vorhandenen baulichen Mängel eine
Sanierung dringend erforderlich machen, um die Nutzung der Halle weiterhin
gewährleisten zu können, wird der Ausschuss gebeten, die möglichen Sanierungsvarianten
zu beraten und zu bewerten. Hierbei sollte auch die Frage erörtert werden, ob
und in welchem Umfang ggf. Vereinsleistungen in die Sanierung einfließen können
oder müssen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen an
schulisch genutzten Sportstätten bisher vollständig von der Stadt finanziert
worden sind. Zudem ist mit zu berücksichtigen, dass in Lindern Potenzial für
eine Eigenentwicklung des Ortes besteht, welches u. a. vom Land NRW mit Blick
auf die Landesentwicklungsplanung erkannt wurde. Tendenziell kann damit gerechnet werden, dass die
Einwohnerzahl in Lindern auf absehbare Zeit konstant bleiben und ggf. sogar
steigen wird. Bei einer älter werdenden Bevölkerung könnte eine sanierte Mehrzweckhalle
auch für Seniorensport, vor allem im Vormittagsbereich, genutzt werden. Dies
könnte zu einer weiteren Auslastung der Halle beitragen.
Entsprechend
der Handreichungen der Gemeindeprüfungsanstalt ist die Sanierung der Mehrzweckhalle
Lindern als investive Maßnahme zu bewerten und müsste als solche im Haushalt
der Stadt dargestellt werden. Die Herstellungskosten von Hallen massiver Bauart
und vorliegender Nutzung werden üblicherweise über einen Zeitraum von 40 bis 60
Jahren abgeschrieben. Da eine unterstelle Sanierung, unabhängig, von der umzusetzenden
Variante, auf jeden Fall zur Folge hätte, den Gebäudebestand bis auf
Rohbauniveau zurück- und dann neu aufzubauen, kann von einem neuen
Nutzungszeitraum aus abschreibungstechnischer Sicht von min. 50 Jahren ausgegangen
werden.
Anlagen: