Betreff
Einrichtung und Besetzung von zwei neuen Stellen für den Bereich Asyl und den Stadtbetrieb
Vorlage
342/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachkraft für die Flüchtlingsbetreuung und einen Beschäftigten für die Entsorgungslogistik im Rahmen des Hallenbadneubaus befristet einzustellen.


Sachverhalt:

 

a) Fachkraft für die Flüchtlingsbetreuung

 

Die Stadt Geilenkirchen versorgt derzeit ca. 205 Flüchtlinge aus 34 Nationen. Die Anzahl der Personen wird bis zum Jahresende voraussichtlich auf 300 steigen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Betreuung der Flüchtlinge zusätzlich eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen einzustellen. Die Fachkraft hat u. a. die Aufgabe, mit anderen Institutionen wie der Ausländerbehörde, dem Jobcenter, Schulen, Kindergärten, Gesundheitsamt, Polizei und ehrenamtlichen Flüchtlingspaten zusammenzuarbeiten.

 

Wegen der äußersten Dringlichkeit soll die Stelle alsbald befristet für die Dauer von zunächst  zwei Jahren besetzt werden. Die Stelle wurde mit S 11 TVöD-SuE bewertet. Die Kosten hierfür betragen ca. 57.000 € jährlich.

 

 

b) Beschäftigte/r für die Entsorgungslogistik Hallenbadneubau

 

Der Verwaltung liegt ein Angebot eines Entsorgungslogistikers für die 17-monatige Baubetreuung in Höhe von 130.000 € netto vor. Die beinhalten die Überwachung der ordnungsgemäßen Sortierung aller anfallenden Abfälle, Abfuhr und Entsorgung für den Hallenbadneubau.

 

Vor dem Hintergrund der Kostengröße ist es sinnvoll, diese Arbeiten unter Einbindung eines örtlichen Entsorgers für die Bereitstellung, Abfuhr  und Entsorgung von Abfallcontainern in Eigenregie mit eigenem Personal zu erbringen. Dabei soll ein vom Entsorger noch zu schulender städtischer Mitarbeiter für die Betreuung der Baustelle und Überwachung der geordneten Entsorgung abgestellt werden.

 

Für die Bereitstellung und Abfuhr der Container liegt ein Angebot vor, welches über die Dauer der Bauzeit bei rd. 30.000 € netto liegt.

 

Von der Verwaltung kann trotz intensiver Bemühungen kein Mitarbeiter abgestellt werden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, einen Mitarbeiter befristet von September 2015 bis April 2017 einzustellen.

 

Die anfallenden Lohnkosten würden, wie auch die Entsorgungskosten, über einen Schlüssel auf die Bau ausführenden Unternehmen umgelegt. Letztlich würden die während der Bauzeit anfallenden Lohnkosten über die Baumaßnahme finanziert.

 

Die Stelle wurde von der Verwaltung bewertet mit Entgeltgruppe 3 TVöD. Die jährlichen Kosten hierfür betragen ca. 38.500 €.