Betreff
Herstellung eines Fußgängerüberweges auf der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Bahnübergang und der Straße "Hünshovener Busch" auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
Vorlage
349/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt den  Antrag abzulehnen, da neben dem Verkehrsrisiko am Bahnübergang sowie den Konflikten aus den Grundstückszufahrten auch die gesetzlichen Vorgaben der Einsehbarkeit des Fußgängerüberweges nicht eingehalten werden könnten.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.08.2015 (Posteingang 14.08.2015) beantragte die Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ die Herstellung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Konrad –Adenauer-Straße zwischen Bahnübergang und der Straße „Hünshovener Busch“.

 

Laut Antrag sei das Überqueren der Konrad Adenauer Straße wegen des hohen Verkehrsaufkommens und überhöhter Fahrgeschwindigkeit zwischen den Schließungsphasen der Bahnschranken kaum möglich. Zu bestimmten Zeiten hohen Fußgänger und Verkehrsaufkommens könnten sich bei unangepassten Geschwindigkeiten Unfallgefahren ergeben, welche durch einen Fußgängerüberweg verringert werden könnten.

 

Seitens der Verwaltung stehen im Wesentlichen zwei Gründe gegen die Errichtung eines Fußgängerüberweges im vorgenannten Bereich.

1. Stadtauswärts rechts sind eine Reihe von Grundstückszufahrten vorhanden sowie die Einmündung „Hünshovener Busch“, so dass mit Fußgängerüberwegpositionierung dort Konflikte produziert würden.

2. Viel wichtiger aber ist die Betrachtung der Verkehrsgefährdung am Bahnübergang. Ein Fahrzeugaufstau auf dem Gleiskörper wird nicht ausgeschlossen werden können, wenn der Fußgängerüberweg begangen würde.

 

Nach den Richtlinien R-FGÜ 2001 des Bundesverkehrsministeriums ist bei einer zulässigen Gesamtgeschwindigkeit von 30 km/h eine Einsehbarkeit von 50 Metern (bei 50 km/h – 100 m Einsehbarkeit) erforderlich. Durch die Straßenführung ist die vorgeschriebene Einsehbarkeit nicht zu gewährleisten.