Betreff
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015
Vorlage
352/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2015 fest. 

 


Sachverhalt:

Am 13.09.2015 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geilenkirchen statt. Der Wahlleiter prüft die Wahlniederschriften und bereitet das endgültige Wahlergebnis vor.

 

Gemäß §§ 46b und 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit §§ 75d und 61 Abs. 3 Kommunalwahlordnung muss der Wahlausschuss das ermittelte Ergebnis beschließen.

 

Die Verwaltung wird das Ergebnis in der Sitzung als Tischvorlage auslegen.

 

Über die Sitzung des Wahlausschusses ist eine Niederschrift nach dem Muster 26c der Anlage zur Kommunalwahlordnung zu fertigen.