Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, nördlich der Straße Im Gang, westlich der Quimperléstraße und südlich der Josefstraße
- Beratung über die während der Bürgerinformation nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
358/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Stadtrates hat eine Informationsveranstaltung stattgefunden, in der die Planung vorgestellt und erörtert wurde. Danach wurde der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich während eines zweiwöchigen Aushangs in der Stadtverwaltung über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern. Es wurde eine Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend vorgestellt, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen ist.

 

Außerdem wurde inzwischen der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet. Diesen erhalten die Fraktions- und der Ausschussvorsitzende. Er ist im Ratsinformationssystem einsehbar.    


Finanzierung:

 

Als Folge der Planung entstehen Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für die Herstellung eines Fußweges auf dem Gelände der Kindertagesstätte Bauchem, der die KiTa zusätzlich mit der Josefstraße verbindet. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.

 


Anlagen:

 

Abwägungsvorschlag

 

Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Schalltechnischem Gutachten (im Ratsinfoportal)