Betreff
Beschlussfassung über die Verwendung der Finanzmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes
Vorlage
364/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Mittelverwendung entsprechend der Vorlage.  


Sachverhalt:

 

Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. € für Investitionen in finanzschwachen Kommunen in den Jahren 2015-2018 bereitgestellt.

 

Von diesem Sondervermögen entfallen 32,16 % bzw. 1,125 Mrd. € auf Kommunen des Landes NRW. Das entsprechende Bundesgesetz wurde bereits verabschiedet. Es bedarf jedoch noch eines Ausführungsgesetzes auf Landesebene. Dieses Landesgesetz befindet sich momentan in der Beratung durch den Landtag NRW und soll noch im September verabschiedet werden.

 

Der Regierungsvorschlag sieht eine Verteilung der 1,125 Mrd. € auf die einzelnen Kommunen des Landes nach dem erprobten Schlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes vor. Demnach erhält die Stadt Geilenkirchen eine Summe von 1.389.000  €.

 

Die Förderung soll im Wege einer Anteilsfinanzierung für einzeln anzumeldende Investitionsvorhaben mit einem Fördersatz von 90 % erfolgen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt somit 10 %.

 

Es können grundsätzlich nur solche Investitionen gefördert werden, die nach dem 30.06.2015 begonnen und spätestens bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen wurden. Eine Mitfinanzierung des Hallenbadneubaus scheidet somit aus.

 

Förderfähig sind Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur.

 

Infrastruktur:

-      Krankenhäuser

-      Lärmbekämpfung, insbesondere an Straßen

-      Städtebau (ohne Abwasser), einschl. altersgerechter Umbau, Barriereabbau, Brachflächenrevitalisierung

-      Informationstechnologie, zur Erreichung des 50 Mbit/s Ausbauziels

-      Energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur

-      Luftreinhaltung

 

Bildungsinfrastruktur:

-      Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

-      Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

-      Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

-      Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

 

Trotz der zum Konjunkturpaket II sehr ähnlichen Förderbereiche verfolgt das nun aufgelegte Sondervermögen andere Ziele. Während beim Konjunkturpaket II die Zielsetzung auf der Schaffung zusätzlicher Investitionen lag, zielt das neue Programm auf eine Entlastung der kommunalen Haushalte bei ohnehin vorgesehenen Investitionen ab.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung Überlegungen angestellt, welche Investitionsmaßnahmen aus dem Sondervermögen finanziert werden sollten.

 

Dabei hat sich die Verwaltung von der Feststellung leiten lassen, dass das beeinflussbare, strukturelle Haushaltsdefizit an zwei Kerngrößen festzumachen ist. Zum einen ist dies die niedrigste Netto-Steuerquote aller mittleren kreisangehörigen Kommunen in NRW, zum anderen die höchste Infrastrukturquote aller mittleren kreisangehörigen Kommunen in NRW. Hieraus resultiert ein tendenziell hoher Abschreibungs- und Unterhaltungsaufwand.

 

Mit den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderfonds sollten daher keine neuen, zusätzlichen Infrastrukturen geschaffen werden. Der Schwerpunkt sollte auf der Sicherung und Verbesserung vorhandener Infrastrukturen liegen. Dabei sollten durch die energetische Sanierung von Infrastrukturen nachhaltig Einspareffekte für den städtischen Haushalt generiert werden. Die Investitionen sollten sich zügig amortisieren.

 

Unter Abwägung dieser Entscheidungskriterien schlägt die Verwaltung folgende Investitionsmaßnahmen vor:

 

1.)  Energetische Erneuerung der Mehrzweckhalle Lindern 884.000 €

 

Es wird auf die Vorlage 323/2015, beraten im UBA am 18.08.2015, verwiesen. Umgesetzt und finanziert werden soll die vorgestellte Variante 2, welche eine Aufrechterhaltung der heutigen Nutzung vorsieht und Investitionskosten von 960.000 € verursacht. Die Ortsvereine haben Bereitschaft signalisiert, sich an diesen Kosten monetär und / oder mit Eigenleistung zu beteiligen. Es ist vorgesehen, die Zusatzkosten für die Erweiterung der Vereinsräume (im Plan der Vorlage 323/2015 gelborange markiert) in Höhe von 76.000 € durch die Ortsvereine erbringen zu lassen. Die Investitionskosten der Stadt reduzieren sich folglich auf 884.000 €.

 

Eine grundlegende bauliche Sanierung der  MZH Lindern zöge zwingend die energetische Sanierung des Gebäudes auf Grundlage der EnEV 2104 mit sich. Gleiches würde gelten für eine  mögliche Grundrisserweiterung um einen neuen Erschließungsflur, neue sanitäre Anlagen und einen neuen Vereinsraum zur Aufrechterhaltung der heutigen Nutzung.

 

Grundsätzlich wäre das gesamte Gebäude einschließlich des möglichen Erweiterungsbaus entsprechend den Vorgaben der EnEV 2014 auszubilden. Grob umrissen würde dies bedeuten, dass sowohl die Gebäudeaußenhülle als auch die haustechnischen Einbauten, wie z. B. die Heizungsanlage und eine Lüftungsanlage die Anforderungen der EnEV 2014 erfüllen müssen um letztlich den Wärmeschutznachweis führen zu können.

 

Die hoch gesteckten Vorgaben der EnEV 2014 würden neben erhöhten, in den Berechnungen der Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Wirtz bereits berücksichtigten Baukosten im Ergebnis aber auch zu deutlich messbaren Einsparungen gegenüber dem heutigen Energieverbrauch der  MZH Lindern führen.

 

Eine belastbare Aussage zur Höhe der Einsparungen ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur schwerlich möglich, da noch keine konkreten Planungen vorliegen. Daher kann die Höhe der möglichen Einsparungen momentan nur auf Grundlage statistischer Werte prognostiziert werden.

 

Die Dämmung der bis heute ungedämmten Außenwände und des nur unzureichend gedämmten Daches sowie die Ausrüstung mit modernen technischen Einbauten führen im statistischen Mittel zu einer Gesamtenergieeinsparung über alle Verbrauchsmedien von ca. 35 bis 60 %. Hiervon wiederum entfallen ca. 75 % auf Einsparungen beim Heizenergieverbrauch. Die restlichen ca. 25 % entfallen vorrangig auf die Einsparung elektrischer Energie und nur zu einem geringen Teil auf Einsparpotenziale im Bereich Wasser.

 

Bei den nachfolgenden Betrachtungen wird von einem Gesamtenergieeinsparpotenzial in Höhe von 40 % ausgegangen. Durch eine mögliche Gebäudeerweiterung (s. o.) wären gegenüber dem heutigen Bestand allerdings zusätzliche Flächen bzw. Räume mit Energie zu versorgen. Dies würde das mögliche Einsparpotenzial entsprechend schmälern. Es wird davon ausgegangen, dass das Einsparpotenzial gegenüber den heutigen Verbrauchswerten bei insgesamt ca. 30 % liegen wird. Dem obigen Schlüssel folgend werden hiervon ca. 75 %, in absoluten Zahlen ca. 13.500 kWh/Jahr, auf die Heizenergie entfallen und ca. 25 % bzw. 1.300 kWh/Jahr auf den Strombezug.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Abschreibungsaufwand: 884.000 € Investitionskosten / 40 Jahre Nutzungsdauer =  22.100 € / Jahr

Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens: 795.600 € Zuschuss / 40 Jahre Nutzungsdauer =  19.890 € / Jahr

Minderaufwand durch Energieeinsparung (Strom): 1.300 kWh / Jahr * 0,25 € / kWh = 325 € / Jahr

Minderaufwand durch Energieeinsparung (Öl): 13.500 kWh / Jahr * 5,5 cent / kWh = 743 € / Jahr

Amortisationszeit unter Berücksichtigung des Zuschusses: ca. 2 Jahre

 

 

2.)  Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik 420.000 €

 

In den Jahren 2016-2018 sollen weitere Teile der Straßenbeleuchtung auf die LED Technik umgerüstet werden. Eine konkrete Planung für die Umrüstung einzelner Straßenzüge existiert derzeit nur für das Haushaltsjahr 2016. Auf der Grundlage dieser Planung sollen 162 Leuchten erneuert werden. Es entstehen Investitionskosten von 140.000 € im Jahr 2016. Dieser Wert wird auch für die Jahre 2017 und 2018 zu Grunde gelegt. Insgesamt sollen in den Jahren 2016-2018 demnach 420.000 € in die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik investiert werden. Durch die Umrüstung können voraussichtlich 12.807 kWh Strom eingespart werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Abschreibungsaufwand: 420.000 € Investitionskosten / 25 Jahre Nutzungsdauer = 16.800 € / Jahr

Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens: 378.000 € Zuschuss / 25 Jahre Nutzungsdauer = 15.120 € / Jahr

Minderaufwand durch Energieeinsparung: 12.807 kWh * 0,25 € / kWh = 3.201,75 € pro Jahr

Amortisationszeit unter Berücksichtigung des Zuschusses: kleiner 1 Jahr

 

 

3.)  Energetische Erneuerung der Dacheindeckung an der Sporthalle Bauchem 150.000 €

 

Die Dreifachturnhalle Bauchem wurde nach dem Brandereignis vom 02.04.2013 umfänglich saniert. Nach Abschluss der Arbeiten sind nunmehr jedoch massive Schäden im Dachbereich aufgetreten, die nicht ursächlich mit dem Brandereignis zusammenhängen.

Die Turnhalle ist insgesamt noch mit der ersten Foliendacheindeckung aus Neubauzeiten Anfang der 1970er Jahre versehen. Während das Foliendach in einem Teilbereich des tiefer liegenden Eingangs- und Flurbereichs von ca. 150 m² mit Rollkies bedeckt ist, ist das höher liegende Dach im Bereich der Turnhalle selbst und der Sanitär- und Umkleidebereiche nicht mit Kies abgedeckt. Das unbedeckte Foliendach hat eine Gesamtgröße von ca. 1.850 m².

In den vergangenen Wochen ist es in verschiedenen Bereichen der Dacheindeckung nach Regenfällen zu Wassereintritt gekommen. Im Zuge daraufhin vorgenommener Überprüfungen der Dachhaut wurden an mehreren Stellen deutliche Schädigungen festgestellt. Diese sind sowohl auf die mehr als vierzigjährigen Witterungseinflüsse aber auch auf mechanische Einwirkungen (Vandalismus) zurückzuführen. Aufgrund des altersbedingten Gesamtzustandes des Foliendaches ist eine Sanierung der vorhandenen Dachhaut mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Dies wird auch dadurch untermauert, dass nach Durchführung erforderlicher Notreparaturen sich innerhalb kürzester Zeit an anderer Stelle des Daches neue Schäden zeigten. Vereinfacht ausgedrückt, ist das heutige Foliendach am Ende seiner Nutzungszeit angekommen bzw. hat diese bereits überschritten. Eine Sanierung in Form einer neuen Dacheindeckung ist unumgänglich.

Da die Dacheindeckung ohnehin erneuert werden muss, ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang die bisher nur minimal gedämmte Dachfläche auch energetisch zu sanieren, sprich eine die heutigen Anforderungen abdeckende Dämmung aufzubringen.

Die Gesamtkosten für eine solche Maßnahme (Dämmung, Dacheindeckung, Randanschlüsse usw.) sind mit ca. 50,00 bis 60,00 € netto je m² anzusetzen. Zuzüglich Mehrwertsteuer und Planungskosten ist von einer Gesamtinvestition in Höhe von rd. 150.000,00 € auszugehen.

Durch die Dämmung der Dachflächen wird sich der Energieverbrauch im Turnhallenbereich deutlich reduzieren. Über die voraussichtliche Höhe des Energieeinsparpotenzials kann zum jetzigen Zeitpunkt, ohne konkrete Planung, jedoch noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Im statistischen Mittel lassen sich durch Dämmung einer bis dahin nur minimal gedämmten Decke nach heutigem Standard jedoch zwischen 15 und 20 % des Heizenergieverbrauchs einsparen. Im Falle der Sporthalle Bauchem liegt das Einsparpotenzial in etwa bei  70.000 und 100.000 kWh/a. Im weiteren Verlauf wird von einer gemittelten Einsparung in Höhe von 85.000 kWh/a ausgegangen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Maßnahme fällt unter den weitergehenden Investitionsbegriff des Bundes und ist daher förderfähig. Im städtischen Haushalt wird die Maßnahme jedoch als Unterhaltungsmaßnahme veranschlagt. Der Aufwand fällt daher vollständig im Jahr der Entstehung an, ebenso der Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens.

 

Unterhaltungsaufwand: 150.000 € im Jahr 2016

Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens (Zuschuss): 135.000 € im Jahr 2016

Minderaufwand durch Energieeinsparung: 85.000 kWh/Jahr * 6,70 cent/kWh = 5.695 € / Jahr, ab dem Jahr 2017

Amortisationszeit unter Berücksichtigung des Zuschusses: kleiner 3 Jahre

 

Bei Umsetzung der vorstehend genannten Maßnahmen beträgt das Investitionsvolumen 1.454.000 € und die Fördersumme 1.308.600 €. Die verbleibende Fördersumme von 80.400 € sollte zunächst als Puffer reserviert werden. Sollten sich im Laufe der Abwicklung der Investitionsmaßnahmen keine Mehrkosten oder gar Minderkosten ergeben, kann zu gegebener Zeit über die weitere Verwendung der Reserve beraten werden.