Betreff
Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
366/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 für eine Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).


Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, in Teveren für einen Bereich südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches durch Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes könnte die Nachfrage nach Baugrundstücken in Teveren befriedigt werden. Sollte ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden, wird für die ca. 30.000 m² große Fläche ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. In diesem Bereich könnten voraussichtlich um die 40 Baugrundstücke entstehen.


Finanzierung:

 

Die Kosten der Planung trägt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH.