Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Planentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
369/2015
Aktenzeichen
61 26 110
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 hat zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.

 

Aus diesen Beteiligungen sind Stellungnahmen hervorgegangen, die nachfolgend vorgestellt und mit einer Beschlussempfehlung versehen sind.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes beinhaltet im Vergleich zum Vorentwurf insbesondere folgende Änderungen:

 

-     Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wurde innerhalb des Plangebietes so vergrößert, dass der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden kann. Auf die Größe der Baufläche hat dies keinen negativen Einfluss, lediglich der Wohngarten wird verkleinert, was jedoch durchaus zeitgemäß und sinnvoll ist.

 

-     Bezüglich der Entwässerung bzw. des Hochwasserschutzes wurde folgende Lösung gefunden: Der Grundstückseigentümer hat für sich und eventuelle Rechtsnachfolger die Verpflichtung übernommen, im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens in enger Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur Hochwasserschutzmaßnahmen fachmännisch entwickeln zu lassen und sie im Rahmen eines Hochbauvorhabens zu realisieren. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend geändert.

 

-     Der Umweltbericht wurde zum „Schutzgut Boden“ und „Schutzgut Wasser“ aufgrund neuer Erkenntnisse zum Bodenaufbau (Aufschüttboden) und zur Entwässerung (s.o.) entsprechend geändert.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zugestellt und außerdem in das „Ratsinfoportal“ eingestellt.