Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
370/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 für eine Fläche in Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet „Bolleber“ und der Linnicher Straße wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).


Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, in Lindern für einen Bereich südlich der Pastor-Pauli-Straße, östlich des Baugebietes „Bolleber“ und westlich der Linnicher Straße durch Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes könnte die Nachfrage nach Baugrundstücken in Lindern befriedigt werden. Sollte ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden, wird für die ca. 25.700 m² große Fläche ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. In diesem Bereich könnten voraussichtlich ca. 40 Baugrundstücke entstehen.


Finanzierung:

 

Die Kosten der Planung trägt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH.