Beschlussvorschlag:
An der Städtischen Realschule wird zum Schuljahresbeginn 2016/2017 gemäß § 132 c Schulgesetz NRW ein Bildungsgang ab Klasse 7, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt, eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte zu unternehmen.
Sachverhalt:
Am 24. Juni 2015
hat der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Sicherung von
Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12.
Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2015 im
Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 2015 S. 499) verkündet und ist zum 1.
August 2015 in Kraft getreten.
Von besonderer
Relevanz für die Schulträger ist der neu eingefügte § 132 c Schulgesetz
„Sicherung von Schullaufbahnen“. Danach kann der Schulträger einer
Realschule dort einen Bildungsgang ab Klasse 7, der zu den Abschlüssen der
Hauptschule führt, einrichten, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule
in der Gemeinde nicht vorhanden ist. Schülerinnen und Schüler in diesem
Bildungsgang werden im Klassenverband mit den übrigen Schülerinnen und Schülern
unterrichtet.
Aus Sicht der
Verwaltung wird hierdurch eine Möglichkeit eröffnet, das fehlende
Hauptschulangebot innerhalb unseres Stadtgebietes zu kompensieren und den
Schülerinnen und Schülern zu den entsprechenden Bildungsabschlüsse an einer
städtischen Schule zu verhelfen. Im Übrigen dürfte hierdurch auch eine Stärkung
der Realschule erfolgen.
Die Schulleitung der Städt. Realschule wurde bereits vorab um Stellungnahme zu dieser Konzeption gebeten. Die Schulkonferenz tagt am 28.09.2015 und wird ein Votum hierzu abgeben, das zur Sitzung dann vorliegen wird.