Betreff
Weiterentwicklung der Städtischen Realschule
Vorlage
373/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

An der Städtischen Realschule wird zum Schuljahresbeginn 2016/2017 gemäß § 132 c Schulgesetz NRW ein Bildungsgang ab Klasse 7, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt, eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte zu unternehmen.


Sachverhalt:

 

Am 24. Juni 2015 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 2015 S. 499) verkündet und ist zum 1. August 2015 in Kraft getreten.

 

Von besonderer Relevanz für die Schulträger ist der neu eingefügte § 132 c Schulgesetz „Sicherung von Schullaufbahnen“. Danach kann der  Schulträger einer Realschule dort einen Bildungsgang ab Klasse 7, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt, einrichten, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde nicht vorhanden ist. Schülerinnen und Schüler in diesem Bildungsgang werden im Klassenverband mit den übrigen Schülerinnen und Schülern unterrichtet.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird hierdurch eine Möglichkeit eröffnet, das fehlende Hauptschulangebot innerhalb unseres Stadtgebietes zu kompensieren und den Schülerinnen und Schülern zu den entsprechenden Bildungsabschlüsse an einer städtischen Schule zu verhelfen. Im Übrigen dürfte hierdurch auch eine Stärkung der Realschule erfolgen.

 

Die Schulleitung der Städt. Realschule wurde bereits vorab um Stellungnahme zu dieser Konzeption gebeten. Die Schulkonferenz tagt am 28.09.2015 und wird ein Votum hierzu abgeben, das zur Sitzung dann vorliegen wird.