Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
378/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.

 


Sachverhalt:

 

Seit der letzten Sitzung des Stadtrates am 02.09.2015 hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die folgende überplanmäßige Leistung ergeben. Diese bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW).

 

Produkt,            Untersach-

konto

Bezeichnung, Begründung und       Deckungsvorschlag

Haushalts-ansatz

Überplanmäßig/

außerplanmäßig

Aus-

zahlung

Aufwand

 

02.121.01

05100.65000

 

Entschädigung für Wahlen, Erhebungen u. Zählungen

 

Aufgrund der notwendig gewordenen Stichwahl zur Bürgermeisterwahl 2015  müssen zusätzliche Mittel für die Entschädigung von ehrenamtlichen Wahlhelfern bereit gestellt werden.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 3.200,00 €.

 

Es ist eine überplanmäßige Leistung in entsprechender Höhe einzuplanen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Untersachkonto 06000.65005

 

 

8.000,00 €

 

3.200,00 €

 

X

 

X

05.315.01

09110.40024

Erwerb und Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Selka

 

Zur Unterbringung von Flüchtlingen soll ein ehemaliges Betriebsgebäude im Gewerbegebiet Selka erworben und anschließend hergerichtet werden (s. Vorlage im nicht-öffentlichen Teil).

 

Die Finanzierung erfolgt aus Minderauszahlungen bei folgenden Untersachkonten:

13000.95110 – 200.000 €

09110.40000 – 50.000 €

63300.96110 – 190.000 €

63300.96120 – 140.000 €

 

Die außerplanmäßige Auszahlung wird als geringfügig im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO festgesetzt.

0,00 €

580.000,00 €

X

 

05.315.01

09110.40022

Neubau von Flüchtlingsunterkünften

 

Mit der Planung der neuen Flüchtlingsunterkünfte wird bereits im Jahr 2015 begonnen. Der Planungsauftrag beläuft sich auf ca. 91.000 €.

 

Die Deckung wird im Haushalt 2016 dargestellt (s. § 83 Abs. 3 GO)

0,00

91.000,00 €

X

 

06.363.01

08110.40003

Vermögenswirksame Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

Zur Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen müssen 2-3 Wohnungen mit Ersteinrichtung ausgestattet werden.

 

Die Kosten werden durch das Land erstattet. Die Deckung wird aus Mehrerträgen bei Untersachkonto 45500.16210 dargestellt.

0,00

7.500,00 €

X

 

03.242.01

21000.71830

Zuweisungen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich

 

Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das Wirtschaftsjahr 2014 ist eine Nachzahlung in Höhe von 37.087 € erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100 (Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich).

 

Für 2016 ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur offenen Ganztagsschule vorgesehen.

212.000,00

37.087,00 €

X

X

03.242.01

22000.71800

Zuweisungen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule der Realschule

 

Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das Wirtschaftsjahr 2014 ist eine Nachzahlung in Höhe von 18.175,00 € erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100 (Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich).

 

Für 2016 ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur offenen Ganztagsschule vorgesehen.

32.000,00 €

18.175,00 €

X

X