Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates am 02.09.2015 hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die folgende überplanmäßige Leistung ergeben. Diese bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Produkt, Untersach- konto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushalts-ansatz |
Überplanmäßig/ außerplanmäßig |
Aus- zahlung |
Aufwand |
02.121.01 05100.65000 |
Entschädigung für
Wahlen, Erhebungen u. Zählungen Aufgrund der notwendig gewordenen Stichwahl zur
Bürgermeisterwahl 2015 müssen
zusätzliche Mittel für die Entschädigung von ehrenamtlichen Wahlhelfern
bereit gestellt werden. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 3.200,00 €. Es ist eine überplanmäßige Leistung in entsprechender Höhe
einzuplanen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei
Untersachkonto 06000.65005 |
8.000,00 € |
3.200,00 € |
X |
X |
05.315.01 09110.40024 |
Erwerb und Herrichtung
einer Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Selka Zur Unterbringung von Flüchtlingen soll ein ehemaliges
Betriebsgebäude im Gewerbegebiet Selka erworben und anschließend hergerichtet
werden (s. Vorlage im nicht-öffentlichen Teil). Die Finanzierung erfolgt aus Minderauszahlungen bei
folgenden Untersachkonten: 13000.95110 – 200.000 € 09110.40000 – 50.000 € 63300.96110 – 190.000 € 63300.96120 – 140.000 € Die außerplanmäßige Auszahlung wird als geringfügig im Sinne
des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO festgesetzt. |
0,00 € |
580.000,00 € |
X |
|
05.315.01 09110.40022 |
Neubau von
Flüchtlingsunterkünften Mit der Planung der neuen Flüchtlingsunterkünfte wird
bereits im Jahr 2015 begonnen. Der Planungsauftrag beläuft sich auf ca.
91.000 €. Die Deckung wird im Haushalt 2016 dargestellt (s. § 83 Abs.
3 GO) |
0,00 |
91.000,00 € |
X |
|
06.363.01 08110.40003 |
Vermögenswirksame
Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung Zur Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
müssen 2-3 Wohnungen mit Ersteinrichtung ausgestattet werden. Die Kosten werden durch das Land erstattet. Die Deckung wird
aus Mehrerträgen bei Untersachkonto 45500.16210 dargestellt. |
0,00 |
7.500,00 € |
X |
|
03.242.01 21000.71830 |
Zuweisungen zu den
Kosten der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen
(Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für
den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das
Wirtschaftsjahr 2014 ist eine Nachzahlung in Höhe von 37.087 € erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100
(Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich). Für 2016 ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur offenen
Ganztagsschule vorgesehen. |
212.000,00 |
37.087,00 € |
X |
X |
03.242.01 22000.71800 |
Zuweisungen zu den
Kosten der Offenen Ganztagsschule der Realschule Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen
(Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für
den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das
Wirtschaftsjahr 2014 ist eine Nachzahlung in Höhe von 18.175,00 €
erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100
(Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich). Für 2016 ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur offenen
Ganztagsschule vorgesehen. |
32.000,00 € |
18.175,00 € |
X |
X |