Betreff
Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
379/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Seit der letzten Sitzung des Stadtrates am 02.09.2015 hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die folgende außerplanmäßige Leistung ergeben. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu geben (§ 83 Abs. 2 GO NW).

 

Produkt,            Untersach-

konto

Bezeichnung, Begründung und       Deckungsvorschlag

Haushalts-ansatz

Überplanmäßig/

außerplanmäßig

Aus-

zahlung

Aufwand

 

06.362.01

54990.40000

 

 

 

Rückzahlung von Zuschüssen aus dem Programm „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“

 

Das Bundesprogramm „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“ ist zum 31.12.2014 ausgelaufen. Mit diesem Programm wurden bundesweit Projekte für Toleranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gefördert.

 

Nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises ergibt sich für die Stadt Geilenkirchen eine etwas geringe Fördersumme, da die zugrunde liegenden Aufwendungen ebenfalls geringer ausgefallen sind. Bereits abgerufene Zuwendungsanteile müssen an die Bewilligungsbehörde zurückgezahlt werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Leistung in Höhe von ca. 1.600,00 € benötigt.

 

Die Deckung erfolgt aus Minder-

aufwendungen bei Untersach-

konto 45500.67200 in ent-

sprechender Höhe.

 

 

0,00 €

 

1.576,13 €

 

X

 

X

 

11.538.01

70000.95500

 

Herstellung Kanalhausanschlüsse

 

Der Planansatz muss um 7.000 € überschritten werden, da in diesem Jahr mehr Hausanschlüsse als geplant vorgenommen werden mussten. Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen bei USK 63300.96120.

 

50.000,00 €

 

7.000,00 €

 

X