Betreff
Vorlage eines Eckpunktepapiers zum Haushalt 2016
Vorlage
380/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Eckpunktepapier zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Haushaltsplan 2016 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2015 eingebracht und in der Sitzung des Rates am 09.12.2015 beschlossen werden.

 

Nachfolgend gibt die Verwaltung wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes bekannt. Diese Vorgehensweise soll dazu dienen, den Fraktionen frühzeitig wichtige Erkenntnisse für die Haushaltsberatungen mitzuteilen.

 

Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen stellen sich wie folgt dar:

 

I.        Erträge

 

1.)   Schlüsselzuweisungen vom Land

 

Die Schlüsselzuweisungen sinken gegenüber dem Jahr 2015 um 830.000 € auf 8.771.603,00 €.

 

2.)   Schulpauschale

 

Die Schulpauschale reduziert sich gegenüber dem Jahr 2015 um 6.000 € auf 616.414,00 €.

 

3.)   Sportpauschale

 

Die Sportpauschale sinkt gegenüber dem Jahr 2015 um 1.000 € auf 72.841,00 €.

 

4.)   Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich und Steuervereinfachungsgesetz

 

Die Kompensationsleistungen steigen gegenüber dem Jahr 2015 um 59.000 € auf 1.031.358,00 €.

 

5.)   Gaststreitkräftestationierungshilfe

 

Die Gaststreitkräftestationierungshilfe reduziert sich gegenüber dem Jahr 2015 voraussichtlich um 246.508,00 € auf 328.904,00 €.

 

6.)   Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich gegenüber dem Jahr 2015 um 474.880 € auf 10.317.882,00 €.

 

7.)   Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt gegenüber dem Jahr 2015 um 173.178 € auf 1.031.269,00  € an.

 

8.) FlüAG Pauschalen des Landes (Flüchtlinge)

 

Die pauschale Zuweisung des Landes steigt um 2.020.000 € auf 2.200.000 € an.

 

 

II.      Aufwendungen

 

1.)   Kreisumlage

 

Die allgemeine Kreisumlage steigt gegenüber dem Jahr 2015 voraussichtlich um rund 427.000 € auf 13.153.722 € an.

 

2.)   Versorgungsaufwendungen

 

Lt. Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse steigen die Versorgungsaufwendungen um 169.590 € auf 969.590 € an.

 

3.)   Personalaufwendungen

 

Durch einen für die Arbeitgeberseite ungünstigen Tarifabschluss steigen die Gehälter im TVÖD-S Bereich überproportional an. Diese Gehaltssteigerungen von rund 180.000 € können nur teilweise über erhöhte Kindergartenbeiträge aufgefangen werden.

 

Zur Betreuung der massiven Zunahme von Flüchtlingen ist die zusätzliche Einstellung je eines Sozialarbeiters, eines Sachbearbeiters und eines Hausmeisters erforderlich.

 

Mehrere Bedienstete kehren aus der Elternzeit zurück.

 

Darüber hinaus sind reguläre Kostensteigerungen aus Besoldungs- und Tarifanpassungen zu berücksichtigen (ca. 216.000 €).

 

Der Ansatz steigt gegenüber dem Jahr 2015 um 961.604 € auf 13.325.744 € an.

 

4.)   Aufwendungen für die Instandhaltung des Infrastrukturvermögens

 

Im Haushaltsjahr 2016 sollen vorwiegend solche Maßnahmen ausgeführt werden, die in den Jahren 2014-2015 aus Zeitgründen nicht zur Ausführung gelangt sind. Für diese Maßnahme wurden bzw. werden in den Jahresabschlüssen 2014 und 2015 Rückstellungen gebildet. Die Finanzierung dieser Maßnahmen im Jahr 2016 erfolgt daher aus Rückstellungen und nicht aus dem laufenden Haushaltsansatz. Der Ansatz kann daher gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um 371.500 € reduziert werden.

 

5.)   Transferaufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Die Sozialtransferaufwendungen für Asylbewerber steigen gegenüber dem Jahr 2015 voraussichtlich um 2.191.300 € auf 3.138.600 € an.

 

6.)   Mieten und Pachten im Bereich Flüchtlingsunterkünfte

 

Die Aufwendungen für angemietete Wohnobjekte steigen gegenüber dem Jahr 2015 voraussichtlich um 340.000 € auf 385.000 € an.

 

III.    Hebesätze

 

Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ist vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Entwicklungen unvermeidlich.

 

Es wird beabsichtigt, die Hebesätze für 2016 wie folgt festzusetzen:

-         Grundsteuer A (267 %; + 7 % gegenüber 2015)

-         Grundsteuer B (498 %; + 42 % gegenüber 2015)

-         Gewerbesteuer (418 %; + 2 % gegenüber 2015)

 

Dies entspricht den durchschnittlichen Hebesätzen für mittlere, kreisangehörige Kommunen zum Stand September 2015.

 

Hierdurch und durch die allgemeine Entwicklung dieser Steuerarten lassen sich folgende Mehrerträge prognostizieren:

 

1.)   Grundsteuer A

 

Die Erträge steigen um 11.938 € auf  176.260 €.

 

2.)   Grundsteuer B

 

Die Erträge steigen um 321.612 € auf 4.508.772 €

 

3.)   Gewerbesteuer

 

Die Erträge steigen um 365.160 € auf 8.665.160 €

 

4.)   Vergnügungssteuer

 

Darüber hinaus soll auch die Vergnügungssteuersatzung angepasst werden. Der Steuersatz für Automaten soll von 16% auf 19% des Einspielergebnisses erhöht werden.

Bei Anpassung der Vergnügungssteuersatzung steigen die Erträge voraussichtlich um 27.000 € an.

 

Durch die Anpassung der vorgenannten Steuerarten ergeben sich insgesamt Mehrerträge von 725.710 €.