Betreff
Bericht der Verwaltung über die Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorlage
831/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge voraussichtlich ab November 2015 nach einem festgelegten Schlüssel auf die Jugendämter verteilt und erhalten dort die notwendigen Hilfen zur Erziehung. Eine weitere Leistungspflicht ergibt sich zurzeit dadurch, dass der Kreis Heinsberg in der Kaserne Niederheid eine Erstaufnahmeeinrichtung für 200 Flüchtlinge betreibt. Für die Versorgung und Erziehung der dort eintreffenden unbegleiteten Minderjährigen ist das Jugendamt Geilenkirchen ebenfalls zuständig.

 

Die Verwaltung wird berichten, wie die Hilfen aktuell organisiert und ausgestaltet werden.