Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2016 einzustellen und zu verabschieden.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.
Die anliegende Aufstellung beinhaltet die von der Verwaltung des Jugendamtes vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den hier bewirtschafteten Untersachkonten. Die Verwaltung bittet den Ausschuss, dem Rat die Aufnahme der Vorschläge in den Gesamtplan zu empfehlen.
Die Aufstellung beinhaltet neben den jeweils vorgeschlagenen Ansätzen für das Jahr 2016 auch die Ergebnisse der Jahresrechnungen für die vergangenen Jahre. Hinsichtlich der Haushaltssystematik im Bereich der Jugendhilfe wird auf die Erläuterungen in der Vorlage zur Sitzung vom 21.10.2015 verwiesen.
Bei den Hilfen zur Erziehung ergeben sich im Laufe der Jahre zum Teil erhebliche Einnahme- und Ausgabeschwankungen in den einzelnen Ausgestaltungsformen der Hilfen. Es finden Verschiebungen zwischen den Hilfearten statt, während die Gesamtaufwendungen seit mehreren Jahren nur relativ geringfügig steigen. Weitergehende Informationen ergeben sich aus den folgenden ausführlichen Erläuterungen:
Die Planung der Haushaltsansätze im Bereich Hilfen zur Erziehung erfolgt in der Regel, soweit möglich, fallbezogen, da sich auf Grund der Größe des Jugendamtes Geilenkirchen keine gleichmäßige Verteilung der Hilfefälle ergibt sondern die Aufwendungen in den meisten Hilfearten von Jahr zu Jahr schwanken. Auf Grund einer Prognose des derzeitigen Fallbestandes – unter Berücksichtigung ggf. bereits feststehender Veränderungen im Laufe des nächsten Jahres – erfolgt dann eine Hochrechnung der zu erwartenden Kosten. In einem zweiten Schritt werden dann, unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse, mögliche, noch nicht bekannte Entwicklungen abgeschätzt und zu den im ersten Schritt ermittelten Kosten hinzugerechnet.
Für das nächste Haushaltsjahr ergibt sich zusätzlich noch ein kostenmäßig schlecht zu prognostizierender Bereich betreffend minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Bis vor kurzem ist dieser Personenkreis hier nicht betreut worden, so dass kaum Erfahrungswerte vorliegen. Bei der Planung für das kommende Jahr sind jedoch zwei Entwicklungen zu berücksichtigen, wobei vorweg darauf hingewiesen wird, dass die Kosten weitestgehend vom Land erstattet werden.
1.
In der seit
kurzem betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises Heinsberg im Bereich der
Selfkantkaserne sind bereits zwölf Kinder und Jugendliche in Obhut genommen
worden. Für die Betreuung dieser
Personen bleibt das Jugendamt Geilenkirchen (unabhängig von Punkt 2) zuständig.
Zudem ist in Zukunft auch weiter mit Kosten für Inobhutnahmen zu rechnen.
2.
Die
Bundesregierung plant zum 01.11.2015 eine Gesetzesänderung, nach der
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zunächst „vorläufig in Obhut genommen“
werden können und nach spätestens zwei Wochen (sofern bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind) an ein anderes Jugendamt umverteilt werden. Hierbei kommen
dieselben Maßstäbe zum Tragen wie bereits bei der Verteilung volljähriger
Asylbewerber. Nach letzten vorläufigen Schätzungen der NRW-Landesregierung, ist
für das Jahr 2016 für eine Stadt in der Größenordnung von Geilenkirchen mit
einer Zuweisung von sechs minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen auszugehen.
Inwiefern diese Zahl, angesichts der diesjährigen Entwicklung realistisch ist,
kann aktuell nicht abgeschätzt werden.
Ausgehend von den zwölf in Obhut genommenen den sechs prognostizierten Personen wird von zwölf zusätzlichen Hilfefällen im Bereich der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung, vier zusätzlichen Fällen im Bereich der Vollzeitpflege und vier zusätzlichen Hilfefällen im Bereich der Heimerziehung ausgegangen. Dabei fallen zudem auch Krankenhilfeaufwendungen an. Hinsichtlich der künftig zugewiesenen Personen wird die Anzahl von sechs voraussichtlich erst im Laufe des Jahres erreicht, so dass für diese Personen im Durchschnitt jeweils mit 8 Monaten Hilfegewährung gerechnet wird. Die Verteilung auf die Hilfearten erfolgt allein aus Erfahrungswerten anderer Jugendämter. Unklar ist auch, wie lange sich die erforderlichen familiengerichtlichen Maßnahmen hinziehen werden, so dass diese Aufwendungen eher im Bereich der Inobhutnahmen und nicht im Bereich der Hilfen zur Erziehung entstehen. Allein wegen der Tatsache, seit kurzem auch eine Ersteinrichtung vor Ort zu haben sind hier vorsorglich Mehraufwendungen einzuplanen (s.u.) – die anderen Aufwendungen werden den Hilfearten zugeschlagen und sind ohnehin untereinander deckungsfähig.
Soweit sich bei Positionen Besonderheiten bzw. große Unterschiede ergeben, werden diese näher erläutert:
EINNAHMEN
45500.16210 Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger
2015: 600.000 2016:
1.400.000
Bereits im laufenden Haushaltsjahr hat sich hier eine erhebliche
Verbesserung ergeben. Bedauerlicherweise verfestigt sich der Trend, dass
Fallabgaben an andere Träger bei Zuständigkeitswechseln sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, was einerseits
Einfluss auf die Ausgaben aber entsprechend auch auf die Einnahmen hat. Zudem
kommen einige kostenintensive Einzelfälle in Heimerziehung und eine Vielzahl an
Fällen der Vollzeitpflege, für die hier die
Zuständigkeit für die Bearbeitung, aber nicht die Kostenträgerschaft
liegt. Erfasst sind hier auch die erwarteten Kostenerstattungen für die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
45500.242100 Ersätze und Kostenbeiträge für Hilfen außerhalb von
Einrichtungen
2015: 7.000 2016:
20.000
Auf Grund der Altersstruktur der Hilfefälle ergeben sich positive
Effekte durch vorrangige Leistungen wie z.B. BAföG und BAB.
45600.24100 Ersätze und Kostenbeiträge für junge Volljährige außerhalb
von Einrichtungen
2015: 7.000 2016:
20.000
Diese Einnahmen betreffen die Vollzeitpflege für junge Volljährige.
Hier war es in der Vergangenheit gelungen, auch ältere Kinder alternativ in
Familien statt in Heimerziehung zu vermitteln. Im Laufe des Jahres vollenden
nun vier Kinder das 18. Lebensjahr, so dass entsprechend hier höhere
Aufwendungen und Einnahmen entstehen.
45600.24710 Ersätze und Kostenbeiträge für Eingliederungshilfe bei
seelisch Behinderten
2015: 23.000 2016:
6.000
Die Einnahmeposition unterliegt naturgemäß hohen Schwankungen in
Abhängigkeit von der Zahl der einzelnen Fälle und der Leistungsfähigkeit der
Eltern.
45600.25100 Ersätze und Kostenbeiträge für junge Volljährige in
Einrichtungen
2015: 10.000 2016:
15.000
Fallsteigerung im Vergleich zum Vorjahr bedingen Mehraufwendungen und
Mehreinnahmen.
AUSGABEN
45300.77000 Kosten der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit
Kind
2015: 40.000 2016:
130.000
Voraussichtlich wird ein Fall das ganze Jahr betreut, zusätzlich
Reserven für weitere Hilfen.
45500.67200 Erstattung von Kosten an andere Sozialleistungsträger
2015: 700.000 2016:
500.000
Erhebliche Reduzierungen der feststehenden
Kostenerstattungsverpflichtungen z.B. für Pflegekinder im Bereich anderer
Jugendämter.
45500.76000 Kosten der Unterbringung in Vollzeitpflege
2015: 375.000 2016:
450.000
Stetiger Ausbau des Angebots führt zu mehr Fällen in diesem Bereich.
Kosten im Bereich Inobhutnahmen und Heimerziehung werden durch diese
Alternativen aber geschont. Hinzu kommt der oben bereits erwähnte Effekt, für
viele Familien im Stadtgebiet zuständig zu sein, obwohl die Kostenträgerschaft
mittlerweile bei anderen Jugendämtern liegt und dementsprechend Mehreinnahmen
gegenüber stehen. Für Flüchtlinge wurden hier 20.000 € mehr eingeplant.
45500.76000 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
2015: 100 2016: 400.000
Geplant ist die zentrale Betreuung und Versorgung von zwölf
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen n einem Objekt im Stadtgebiet.
Hierbei fallen Kosten für den Lebensunterhalt, Miete, Heizung, Krankenhilfe und
insbesondere die Betreuung durch einen Träger an.
45500.76030 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Täter-Opfer-Ausgleich
2015: 60.000 2016:
70.000
45500.76060 Kosten für sozialpädagogische Familienhilfen
2015: 750.000 2016:
780.000
45500.76080 Sonstige Hilfen zur Erziehung
2015: 25.000 2016:
30.000
45600.76030 Kosten für ambulante Hilfen für junge Volljährige
2015: 55.000 2016:
50.000
Die Fallzahlen im ambulanten Bereich sind weitgehend stabil, es finden
Verschiebungen zwischen den Hilfearten statt. Die Kostensteigerungen beruhen im
Wesentlichen auf Preissteigerungen auf Seiten der Anbieter sowie auch hier auf
der bei den Mehreinahmen erwähnten langen Dauer der Zuständigkeitswechsel.
45500.77000 Kosten der Unterbringung in Heimerziehung
2015: 1.750.000 2016:
2.150.000
Die Fallzahlen sind leicht steigend, hinzukommen allgemeine Preissteigerungen sowie die bereits in der Vergangenheit erwähnten immer kostenintensiveren Einzelfälle. Für Flüchtlinge wurde ein Betrag von 160.000 € eingeplant. In der Summe enthalten sind laufende Kostenerstattungsfälle (s.o.) mit einem Volumen von ca. 250.000 €.
45600.76000 Hilfe für junge Volljährige in Vollzeitpflege
2015: 22.000 2016:
40.000
Hier war es in der Vergangenheit
gelungen, auch ältere Kinder alternativ in Familien statt in Heimerziehung zu
vermitteln. Im Laufe des Jahres vollenden nun vier Kinder das 18. Lebensjahr,
so dass entsprechend hier höhere Aufwendungen und Einnahmen entstehen.
45600.76020 Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Minderjährige
2015: 425.000 2016:
300.000
Die Kostenreduzierung entsteht im Wesentlichen durch Verschiebungen hin
zur Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen. Dazu sind die
Mehrbelastungen durch Schulbegleitungen o.ä. im Rahmen der Inklusion bislang
nicht im zunächst erwarteten Umfang eingetreten, so dass hier geringere Ansätze
geplant werden können.
45600.77010 Kosten für Inobhutnahmen und Herausnahmen
2015: 30.000 2016:
50.000
Es wird mit Mehraufwendungen durch die Inobhutnahme unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge gerechnet.
ZUSAMMENFASSUNG
Insgesamt steigt der Zuschussbedarf im Vergleich zu den Haushaltsansätzen von 3.966.650 € auf 3.990.650 €, also um lediglich 24.000 €. Nach derzeitigem Stand wird auch für das laufende Jahr in der Endabrechnung nicht mit einem höheren Zuschussbedarf gerechnet, da Mehraufwendungen auch Mehreinnahmen gegenüberstehen. (Nicht bekannte Kostenerstattungspflichten sind hier natürlich immer die größte Unbekannte.)