Betreff
Aufhebung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 29.01.2015 über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW
Vorlage
393/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat am 11.02.2015, über die Anwendung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2015, genehmigt durch den Rat in der Sitzung am 11.02.2015, wurde gemäß § 46 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW beschlossen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme an einer städtischen Schule verweigert werden kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

 

Die Intention für diese Entscheidung lag seinerzeit darin begründet, möglichst allen Schülerinnen und Schülern der Stadt Geilenkirchen einen Schulplatz innerhalb des Stadtgebietes zur Verfügung zu stellen und auch auf das fehlende Hauptschulangebot zu reagieren.

 

Mittlerweile habe sich die Rahmenbedingungen dergestalt verändert, dass aufgrund des demogra-phischen Wandels und der Tatsache, dass in den letzten Jahren in den Nachbarkommunen weitere Gesamtschulen eingerichtet worden sind, nicht mehr mit erheblichen Anmeldeüberhängen wie in der Vergangenheit zu rechnen ist; hierdurch reduziert sich naturgemäß auch das Schülerpotential, das für den Erhalt der qualitativ hochwertigen gymnasialen Oberstufe der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule erforderlich ist. Darüber hinaus wurde durch den in der Sitzung am 21.10.2015 gefassten Ratsbeschluss gemäß § 132c des Schulgesetzes NRW die Entscheidung getroffen, an der Städt. Realschule einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt.

 

Diese aktuelle Situation wurde in einem Gespräch zwischen der Schulleitung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule und den Fraktionsvorsitzenden am 22.10.2015 ausführlich erörtert. Dabei wurde vereinbart, eine Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses nach § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW kurzfristig in einer zusätzlichen Sitzung des Rates zu treffen. Die zeitliche Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass am 21.11.2015 bereits ein Info-Tag an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule stattfindet.