Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013
Vorlage
404/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet/nicht entlastet.

 

  1. Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2013 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Beschlüsse über den Jahresabschluss gefasst wurden ist gemäß § 96 GO über die Entlastung des Bürgermeisters zu beraten.