Betreff
Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2013
Vorlage
405/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2013 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.228.515,47 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 


Sachverhalt:

 

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Abwicklung des etwaigen Fehlbetrages zu beschließen.