Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
410/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2016 auf 0,67 €/m², die Schmutzwassergebühr auf 3,13 €/m³ festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für das kommende Jahr wird für den Bereich der Abwasserbeseitigung von gebührenfähigen Gesamtkosten in Höhe von 6.163.793,93 € ausgegangen. Ferner ist auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eine Kostenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 301.638,46 € kalkulatorisch zu berücksichtigen. Dieser Betrag wird dem bilanziellen Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen. Nach dieser Entnahme beläuft sich der verbleibende Sonderposten auf 178.839,16 €.

 

Die zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr verbleibenden, aufzuteilenden Kosten betragen somit insgesamt 5.862.155,47 €. Hinzu kommt noch die Abwasserabgabe in Höhe von 75.000,00 €, die nicht aufzuteilen, sondern unmittelbar der Schmutzwasserbeseitigung zuzuordnen ist.

 

Folgende Kostenanteile ergeben sich aus der Kalkulation:

 

a)   Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung:          2.231.722,59 €

b)   Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung:                    3.630.432,88 €

+ Abwasserabgabe                                                                 75.000,00 €

 

 

A. Niederschlagswassergebühr:

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 voraussichtlich zu berücksichtigenden angeschlossenen befestigten Flächen von 3.336.807 m² ergibt sich eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,67 € je m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich im Vergleich zum Jahr 2015 somit um 0,04 €/m² (bisher 0,71 €/m²).

 

B. Schmutzwassergebühr:

 

Unter Berücksichtigung des im Jahr 2016 voraussichtlich zu erwartenden Frischwasserverbrauchs von 1.183.000 m³ ergibt sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,13 €/m³; Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch.  Die Schmutzwassergebühr reduziert sich damit im Vergleich zum Jahr 2015 um 0,07 €/m³ (bisher 3,20 €/m³).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen für den Gebührenschuldner:

 

Für einen durchschnittlichen Haushalt (3 Personen) reduzieren sich im Jahresvergleich 2015/2016 die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung um rd. 3,60 €/Jahr. An Schmutzwassergebühren fallen rd. 7,30 €/Jahr weniger an.