Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
412/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vor genannte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen.

 


Sachverhalt:

 

 

Nach Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Abwasserbeseitigung wird ebenfalls eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen erforderlich.

 

Die Änderungssatzung soll in folgender Form beschlossen werden:

 

 

31. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen

 

vom ………….

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zz. geltenden Fassung, sowie der §§ 53, 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) in der zz. geltenden Fassung und der §§ 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), in der zz. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 09.12.2015 folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen beschlossen:

 

 

Art. 1

 

§ 10 a Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

§ 10 a

Schmutzwassergebühren

 

(6)   Die Gebühr beträgt für das eingeleitete Schmutzwasser 3,13 € pro m³ Frischwasser­verbrauch.

 

 

Art. 2

 

§ 10 b Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

§ 10 b

Niederschlagswassergebühr

 

(3)   Die Gebühr beträgt 0,67 € je m² angeschlossener Grundstücksfläche.

 

 

 

Art. 3

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.