Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung zum Neubau der Wurmbrücke bei Burg Trips und den Abschluss einer Vereinbarung mit dem WVER
Vorlage
413/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausführungsplanung des WVER zum Neubau einer Wurmbrücke bei Burg Trips wird in der zur Sitzung vorgestellten Fassung zugestimmt. Der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem WVER über die Kostenbeteiligung der Stadt am Brückenneubau von bis zu brutto 175.406,00 Euro in der Textentwurfsfassung vom 28.09.2015 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Wasserverband Eifel-Rur plant die Renaturierung und ökologische Optimierung der Wurm im Gewässerverlauf zwischen der städt. Realschule und Burg Trips.

Der Umwelt- und Bauausschuss nahm die Planung nach Vorstellung in der Sitzung am 14.05.2013 zustimmend zur Kenntnis. In der Sitzung am 17.09.2013 beschloss der Ausschuss zum planungsrechtlichen Verfahren positiv Stellung zu nehmen.

Der Planfeststellungsbeschluss des Kreises Heinsberg im erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren erfolgte am 22.05.2014.

Derzeit wird beim WVER die Projektausführung vorbereitet. Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Ausführungsplanung, die Klärung der staatlichen Förderung in der Gesamtfinanzierung sowie die Vorbereitung der Bauleistungsvergabe.

Mit der Maßnahme soll frühestmöglich in 2016 begonnen werden.

 

Gegenstand der Baumaßnahme ist auch die Veränderung der Gewässersohle im Bereich des Brückenbauwerks bei Burg Trips. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist ein Neubau der Brücke vorgesehen.

Dem Ausschuss werden in der Sitzung die Überlegungen zum Anlass der Brückenbaumaßnahme sowie Ausführungsplanung seitens des WVER vorgestellt. Der Lageplan mit Regelquerschnitte in der Fassung vom 20.08.2015 ist als Anlage der Beratungsvorlage beigefügt.

 

Zum Brückenneubau wird eine städt. Kostenbeteiligung zu regeln sein.

Der Stadt obliegt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für das Brückenbauwerk.  Entsprechend einer pflichtgemäß zuvor unabhängig von der WVER-Maßnahme eingeholten Bauwerksüberprüfung ist das Brückenbauwerk durch die Stadt sanierungsbedürftig. Der Sanierungsaufwand soll den städt. Kostenanteil an der Neubaumaßnahme darstellen.

Des Weiteren ist in diesem Verhältnis eine städt. Kostenbeteiligung an der erforderlichen Baubrücke vorgesehen. Mit der Maßnahme entsteht insgesamt ein neues bedarfsgerechtes Brückenbauwerk u.a. mit sicherer Gehwegführung.

Erforderlich ist für diese Kostenbeteiligung eine entsprechende Vereinbarung mit dem WVER. Ein mit dem WVER entwickelter Endentwurf einer solchen Vereinbarung ist dieser Sitzungseinladung als Anlage beigefügt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Die betreffende städt. Kostenbeteiligung ist veranschlagt im Haushalt 2015 und im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016 zu Untersachkonto  63900.95020.