Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
414/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2016 mit 1,24 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,60 €/Frontmeter festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für das kommende Jahr wird für den Bereich der Straßenreinigung von gebührenfähigen Gesamtkosten in Höhe von 136.470,25 € ausgegangen. Ferner wurde auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 12.483,14 € kalkulatorisch berücksichtigt. Zur Abmilderung des Gebührenanstiegs wird dieser Betrag dem bilanziellen Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen. Für diese Gebührenart ist der Sonderposten damit aufgezehrt.

 

Für den Bereich des Winterdienstes betragen die gebührenfähigen Kosten 76.587,38 €. Ein Sonderposten für den Gebührenausgleich steht an dieser Stelle nicht mehr zur Verfügung.

 

 

A. Straßenreinigungsgebühr:

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 voraussichtlich zu berücksichtigenden Frontmeter von 99.783 lfdm ergibt sich eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,24 €/Frontmeter. Die Straßenreinigungsgebühr steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,03 €/Frontmeter (bisher 1,21 €/Frontmeter).

 

B. Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der für den Winterdienst maßgeblichen Frontmeter von 128.692 lfdm ergibt sich eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,60 €/Frontmeter. Die Gebühr bleibt damit im Vergleich zu 2015 unverändert.