Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Abfallentsorgung
Vorlage
417/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2016 auf 69,00 €, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,16 €/kg festgesetzt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für das kommende Jahr ist für den Bereich der Abfallentsorgung von gebührenfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.677.256,89 € auszugehen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gesamtkosten um rund 75.600 €. Die Gesamtkosten teilen sich in 924.259,98 € fixe Kosten (Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr)  und 752.996,91 € variable Kosten (Bemessungsgrundlage für die Gewichtsgebühr) auf.

 

Um die Gebühren insgesamt konstant halten zu können, wurde auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eine Kostenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 46.500,00 € bei den fixen Kosten sowie in Höhe von 31.199,12 € bei den variablen Kosten kalkulatorisch berücksichtigt. Diese Beträge werden dem bilanziellen Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen. Nach dieser Entnahme beläuft sich der verbleibende Sonderposten auf 41.756,00 €.

 

A. Grundgebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 voraussichtlich zu berücksichtigenden Einheiten von 12.721 ergibt sich eine Grundgebühr in Höhe von 69,00 €. Die Grundgebühr bleibt damit im Vergleich zum Jahr 2015 unverändert.

 

B. Gewichtsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 voraussichtlich anfallenden Mengen von 4.540.000 kg ergibt sich eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,16 €/kg. Die Gewichtsgebühr bleibt damit im Vergleich zum Jahr 2015 ebenfalls unverändert.