Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für das Friedhofswesen
Vorlage
420/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung zu. Die Gebührensätze bleiben unverändert.  


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen erstellt. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für das kommende Jahr wird für den Bereich des Friedhofswesens von gebührenfähigen Gesamtkosten in Höhe von 391.960,73 € ausgegangen. Dabei wurde auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eine Kostenunterdeckung aus den Vorjahren in Höhe von 39.417,49 € kalkulatorisch berücksichtigt. Für diese Gebührenart steht kein Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Das voraussichtliche Gebührenaufkommen beträgt 391.137,86 €.

 

Aufgrund der nur sehr geringen Planunterdeckung von 822,87 € kann auf eine Anpassung der Gebührensätze in diesem Jahr verzichtet werden.