Sachverhalt:
Nachdem die Analyseergebnisse aus der
Anwohnerbefragung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 27.08.2015 (Vorlage 829/2015) vorgestellt worden sind,
wurde der Entwurf des Entwicklungskonzeptes in weiteren Konversions-Arbeitskreissitzungen
mit Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der
Verwaltung und der Planungsgruppe MWM erörtert und weiter entwickelt.
Hierbei wurden verschiedene Szenarien-Vorschläge erarbeitet, die von der Planungsgruppe MWM in der Sitzung vorgestellt werden.
Eine Beschlussfassung über das Konzept und die Definition von Maßnahmen, für die eine Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung in Frage kommt, ist für die Sitzung des Stadtrates am 09.12.2015 geplant.
Voraussetzung für eine Städtebauförderung in 2016 ist jedoch, dass ein entsprechender Förderantrag bis zum 31.12.2015 bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht und von dieser in 2016 bewilligt wird.
Sofern diese Frist nicht eingehalten werden kann, könnten zu fördernde Maßnahmen erst 2017 in Angriff genommen werden.