Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Inhalt der Vorlage und die Ausführungen in der Sitzung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag
für Haupt- und Finanzausschuss und Rat:
Auf der Grundlage der vorliegenden Planung für die Errichtung eines Bürgerhauses in Geilenkirchen Bauchem, wird dem Förderverein des FC 09 Germania Bauchem oder Förderverein der Ortsvereine Bauchem e.V. ein Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 80.000,00 € für das Jahr 2017 gewährt.
Vorbemerkung:
Der Förderverein
der Ortsvereine Bauchem e. V. plant die Errichtung eines Bürgerhauses im
Bereich der Sportanlagen am Schul- und Sportzentrum Bauchem. Von diesem
Vorhaben sind als politische Fachgremien sowohl der Umwelt- und Bauausschuss
als auch der Haupt- und Finanzausschuss betroffen. Um beiden Ausschüssen ein
umfassendes Bild von der beabsichtigten Maßnahme zu vermitteln, wurde die
nachfolgende gemeinsame Vorlage erstellt. Vertreter des Fördervereins und der
Verwaltung werden in den Sitzungen beider Ausschüsse zum jeweiligen Fachthema
berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Während die Vorlage dem Umwelt-
und Bauausschuss lediglich der Information dienen soll, ist der Haupt- und Finanzausschuss
gebeten, dem Rat der Stadt einen grundsätzlichen Beschlussvorschlag zur Finanzierung
des Bauvorhabens zu unterbreiten.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 07.05.2014 beschloss der Rat der Stadt Geilenkirchen per einstimmigem Votum aufbauend auf den Empfehlungen aus der Machbarkeitsstudie der Fa. Altenburg und den Ermittlungen der Fa. Constrata zum Kostenrahmen die Umsetzung des Neubauprojektes Hallenbad zu Gesamtprojektkosten von maximal 7,85 Mio. Euro. In diesem vorgegebenen Kostenrahmen sind 200 Tsd. Euro als städtischer Kostenanteil für ein freistehendes Vereinsheim enthalten.
Fußend auf dieser Beschlussfassung haben Vertreter der Ortsvereine Bauchem und die Verwaltung in mehreren Gesprächen und Terminen die Planungen zur Errichtung eines freistehenden Vereinsheims konkretisiert.
Die Planungen zur Errichtung des
neuen Vereinsheims wurden ursprünglich von dem mit der Generalplanung des
Hallenbades beauftragten Architekturbüro Blass durchgeführt. Diese Planungen
sahen vor, das neue Vereinsheim im südlichen Bereich des die Sporthalle und das
neue Hallenbad verbindenden Außengeländes als Massivbau zu errichten. Das Büro
Blass hatte hierzu eine Entwurfsplanung
für einen Massivbau entwickelt und hierauf fußend die voraussichtlichen Kosten
berechnet. Die Kostenberechnung schloss mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf von
546.006,38 Euro brutto.
Parallel wurden innerhalb der
Verwaltung die Kosten für unterschiedliche Ausführungsvarianten der
Entwurfsplanung des Büros Blass angestellt. Signifikante Kostenminderungen
haben sich hierbei nicht gezeigt. Insgesamt konnte seitens der Ortsvereine kein
Weg gefunden werden, die Umsetzung der Entwurfsplanung des Büros Blass zu
finanzieren. Mit dem Generalplaner wurde daraufhin vereinbart, die bis dahin
erbrachten Leistungen zu vergüten und die Entwurfsplanung einschließlich der
bis dahin erfolgten technischen und statischen Berechnungen sowie des Brandschutzkonzeptes
zwecks Übernahme der Planung und Suche nach weiteren Umsetzungsalternativen dem
Ortsvorsteher auszuhändigen. Die Entwurfsplanung des Büros Blass wurde dem
Ortsvorsteher Ende Mai d. J. übergeben.
Am 15.10.2015 fand ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern der Ortsvereine Bauchem und der Verwaltung statt. In diesem Gespräch wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass man sich auf Seiten der Ortsvereine für die Realisierung eines nunmehr Bürgerhaus Bauchem genannten Projekts in Norden des zukünftigen Hallenbades ausgesprochen habe. Ausschlaggebend hierfür seien insbesondere Lärmschutzgründe.
Im Gesprächstermin erläuterten die Vertreter der Ortsvereine der Verwaltung sowohl ein geplantes Nutzungs-, ein Bau- und ein Finanzierungskonzept.
Nutzungskonzept
Dieses Konzept sieht die Nutzung des Gebäudes durch die Einwohner vor. Als Hauptbetreiber werden entweder der Förderverein des FC 09 Germania Bauchem oder der Förderverein der Ortsvereine Bauchem e.V. fungieren. Eine verbindliche Aussage zum Hauptbetreiber kann erst nach Klärung noch offener, insbesondere steuerrechtlicher Fragestellungen getroffen werden. Die konkreten Bedingungen der Überlassung und Nutzung des Gebäudes sollen vertraglich zwischen Germania Bauchem und der Verwaltung vereinbart werden.
In Ergänzung zum Planentwurf des Büros Blass ist inzwischen eine Erweiterung des Gebäudegrundrisses um einen Gastraum von ca. 60 m² Größe vorgesehen (Anbau von ca. 5 x 12 m). Hierdurch soll ein Parallelbetrieb von Bürgerhaus- und Gaststättenbereich ermöglicht werden. Die geplanten Toilettenanlagen sollen der Nutzung durch beide Bereiche diesen.
Als potenzielle Nutzer der
Räumlichkeiten des neuen Gebäudes kommen nach den Ausführungen von Vereinsseite
beispielsweise folgende Institutionen in Frage:
-
Amt
51 (mobile Jugendarbeit)
-
Sozialarbeiterin
(derzeit angesiedelt beim Franziskusheim)
-
Volkshochschule
(z. B. Malkurse, Tanzkurze für ältere Menschen)
-
Verein
der Russland-Deutschen
-
Deutschunterricht
für Migranten
-
Sportkurse,
Ernährungsberatung, Integrationsarbeit
-
Weight
Watchers
-
Vermietung
für Feierlichkeiten
Die Nutzung durch Dritte soll durch
Mietverträge geregelt werden, aus denen Einnahmen generiert werden sollen.
Grundsätzlich soll ein Mietzins von 200,00 € je Veranstaltung nicht überschritten
werden.
Zudem sollen außerhalb der Mietzeiten
feste Öffnungszeiten für das Bürgerhaus eingerichtet werden.
Baukonzept
Von Vereinsseite wurden im Rahmen der
Planungen zwei Ausführungsvarianten betrachtet. Variante 1 sieht die Ausführung
als Holz-, Variante 2 als Massivbau vor. Im Verfahren selbst würde der
Förderverein als Bauherr auftreten.
Das Raumkonzept der ursprünglichen
Planungen vom Büro Blass wurden weitgehend beibehalten und spiegeln sich im
Bereich des Bürgerhauses des neuen Entwurfs, welcher um den Gastraum von 60 m²
(s. o.) erweitert werden soll. Durch diese Erweiterung und weitere Änderungen
in der Gestaltung, so z. B. der Ausführung eines Satteldaches anstatt eines
Flachdaches ist die Ursprungsplanung mit den ergänzenden Planungen (Technische
Gebäudeausrüstung, Statik, Brandschutz) im weiteren Verfahren nicht mehr zu
verwenden.
Welche Ausführungsvariante (Holz oder
Massiv) letztlich zur Ausführung gelangen soll, hat keinen Einfluss auf das
Raumprogramm; dieses ist in beiden Fällen identisch. Unterschiede könnten sich
aufgrund der unterschiedlichen verwandten Baumaterialien aber vor allem im
optischen Erscheinungsbild ergeben. Hierbei besteht Einigkeit zwischen dem
Förderverein und der Verwaltung, dass sich das geplante Gebäude in die
umgebende Bebauung einfügen muss. Die Gestaltung der Gebäudeaußenhülle wird im
weiteren Verfahren differenziert geplant. Grundsätzlich sieht der jetzt
vorliegende Entwurf vor, auf einer Grundfläche von ca. 320 m² ein eingeschossiges
Gebäude mit einem Satteldach mit 27° Dachneigung zu errichten.
Finanzierung:
Um die Kosten für die verschiedenen
Ausführungsvarianten zu ermitteln wurden seitens des Fördervereins auf
Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Büros Blass, ergänzt um die
grundlegenden Änderungen, wie z. B. das nunmehr geplante Satteldach, Angebote
für den überwiegenden Teil der auszuführenden Gewerke und Planungsarbeiten
eingeholt. Für die so nicht abgedeckten Gewerke wurden die Kosten auf Grundlage
von Bauteiltabellen im Wege der Schätzung ermittelt. Auf dieser Grundlage
wurden für beide Ausführungsvarianten Kostenschätzungen angestellt. Diese
beinhalten noch nicht den Erweiterungsbau (Gastraum); die Kosten hierfür wurden
auf Grundlage der vorliegenden Angebote pauschal ermittelt. Bei beiden
Varianten wurde davon ausgegangen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen ohne
Kosten für die Vereinsseite bis an die Gebäudeaußenwand geführt werden.
Insgesamt ergeben sich für die
Ausführungsvariante Holz geschätzte Baukosten von rd. 440 Tsd. € brutto. Die
Massivbauvariante würde voraussichtliche Kosten in Höhe von rd. 540 Tsd. €
brutto verursachen. Die differenzierten Kostenschätzungen können in der Sitzung
erläutert werden.
Vor dem Hintergrund der
Kostendifferenz von ca. 100 Tsd. € wird die Variante Massivbau in den weiteren
Planungen nicht weiter verfolgt. Die Holzbauvariante wird in der Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt.
Im Ergebnis erscheint die Ausführung
als Holzbauwerk als einzige überhaupt finanzierbare Variante. Diese könnte
entsprechend des Vorschlags des Fördervereins durch den städtischen Zuschuss
von 200 Tsd. €, einen von Germania Bauchem als Betreiber finanzierten Kredit
von 100. Tsd. € und Eigenleistungen der Vereine in Höhe von 75 Tsd. €
finanziert werden.
Insgesamt können nur 375 Tsd. € zur
Finanzierung der Maßnahme bereitgestellt werden. Es verbleibt ein
Finanzierungsdelta von 65 Tsd. €. Darüber hinaus wird nicht berücksichtigt,
dass für die ursprünglichen Planungen des Büros Blass und der diese ergänzenden
Planungen für die technische Gebäudeausrüstung, die Statik und den Brandschutz
bereits Kosten entstanden sind, die durch die Stadt beglichen wurden. Die
Kosten für die bereits erbrachten Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen
1 bis 3 HOAI belaufen sich auf insgesamt 14.961,70 €. Vom seinerzeit gewährten
städtischen Zuschuss zur Errichtung des Bürgerhauses Bauchem sind somit heute
noch rd. 185 Tsd. € verfügbar; der weitgehend gesicherte Anteil an der
Gesamtfinanzierungssumme von 440 Tsd. € beträgt somit 360 Tsd. €. Es verbleibt
eine Finanzierungslücke von rd. 80 Tsd. €.
Trotz
intensiver Prüfung durch den Förderverein unterstützt durch die Verwaltung
konnten keine weiteren Kosteneinsparungen generiert werden. Die Ortsvereine
sind nicht dazu in der Lage weitre finanzielle und/oder personelle Ressourcen
zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Förderverein Bauchem e.V. zur Realisierung des Bürgerhauses Bauchem in der in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vorgestellten Holzbauvariante einen weiteren Zuschuss in Höhe von 80 Tsd. €. Diese Mittel würden voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2017 benötigt. Die bei einer Umsetzung des Bauvorhabens bereits 2016 anfallenden Kosten könnten voraussichtlich voll umfänglich durch den noch zur Verfügung stehenden Anteil des bereits bewilligten Zuschusses (185 Tsd. €), die durch Germania Bauchem noch per Bankkredit bereitzustellende Kreditsumme (100 Tsd. €) und die in Aussicht gestellte Eigenleistung der Vereine (75 Tsd. €) gedeckt werden. Vertreter des Fördervereins werden den Antrag in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weiter begründen