Betreff
Vorlage und Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
433/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2016


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2016 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Bürgermeister Schmitz wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.

In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden.

 

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2016 ordentliche Erträge in Höhe von 59.773.777 € vor.  Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 3.978.203 €. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Steuererträgen und steigenden Kostenerstattungen vom Land im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 63.781.294 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 4.321.121 €. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Personalaufwendungen sowie steigenden Transferaufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der allgemeinen Kreisumlage.

 

Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 879.350 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt. Für Finanzaufwendungen, vornehmlich Zinsaufwendungen, werden 855.000 € veranschlagt.

 

Der Gesamtergebnisplan sieht demnach einen Jahresfehlbetrag von 3.983.167 € vor. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2015 um 226.493 €. Der Jahresfehlbetrag soll sowohl durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage als auch durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

 

Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht eine kontinuierliche Verringerung des Jahresfehlbetrages vor. Im Jahr 2019 soll der Jahresfehlbetrag noch 3.026.468 € betragen. Für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2019 wurden grundsätzlich  die Orientierungsdaten des Landes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

 

In den Jahren  2017-2019 muss der Fehlbetrag wiederum vollständig durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage wird jedoch nicht um mehr als ein Zwanzigstel verringert. Der Eigenkapitalverzehr im Haushaltsjahr 2016 liegt bei rund 4,1 %. Nach der derzeitigen Planung ist daher ein Haushaltssicherungskonzept auch in den Jahren 2016-2019 entbehrlich.

 

Der Finanzplan 2016 sieht einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -511.156 € vor. In den Folgejahren wird dieser Saldo positiv und steigt bis auf 985.324  € im Jahr 2019 an.

 

Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht jedoch alleine nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite zu decken.

 

Der Finanzplan 2016 schließt unter Berücksichtigung aller geplanten Ein- und Auszahlungen mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von -2.321.156 € ab.  Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 8.576.053 € und ist insbesondere durch die Großbauprojekte Hallenbad und Flüchtlingsunterkünfte bedingt. Für den Bau von Flüchtlingsunterkünften ist die Aufnahme eines Darlehens von 3,0 Mio. € zu einem Zinssatz von 0,0% bei einer Zinsbindung von 10 Jahren beabsichtigt.

 

Ab dem Jahr 2018 findet keine Netto-Neuverschuldung mehr statt.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand mussten bzw. müssen im gesamten Jahr 2016 keine Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden.