Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die folgende überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben. Diese bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Haushalts- ansatz |
Überplanmäßig/ außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
05.313.01 42000.79050 |
Grundleistungen als Geldleistungen für den Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen nach § 3 AsylbLG Aufgrund stetig steigender Fallzahlen
an Asylbewerbern ist eine überplanmäßige Auszahlung bzw. ein überplanmäßiger
Aufwand zur Gewährung von Geldleistungen für den Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2015 ist nunmehr
(vorläufig) von einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 725.000 € auszugehen, so
dass zusätzliche Mittel in Höhe von 225.000 € benötigt werden. Die Deckung der Mehrauf-wendungen
erfolgt durch höhere Pauschalzuweisungen des Landes zu den Aufwendungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese werden im Produkt 05.313.01
(Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz) bei Untersachkonto
42000.16100 (Pauschale Erstattung des Landes zu den Aufwendungen nach dem
Asylbewerber-leistungsgesetz) vereinnamt. |
500.000 € |
225.000 € |
x |
x |