Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die folgende überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Produkt, Unter- sachkonto |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Haushalts- ansatz |
Überplanmäßig/ außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
02.121.01 05100.65000 |
Wahlausgaben- Sonstige sächliche Ausgaben Da die für die Beschaffung von Wahl- Unterlagen für die Bürgermeisterwahl
2015 ursprünglich eingeplanten Mittel in Höhe von 10.000 € nicht ausreichend
waren, hatte der Rat bereits in seiner Sitzung am 02.09.2015 die Einplanung
einer überplanmäßigen Leistung in Höhe von 5.000 € genehmigt. Die an dieser Stelle entstandenen
Aufwendungen belaufen sich nunmehr auf insgesamt rd. 15.500 €, so dass eine ergänzende überplanmäßige
Leistung in Höhe von 500 € bereitgestellt werden musste. Die Deckung erfolgt durch
Minderaufwendungen im Produkt 01.111.17 (Archiv) bei dem Untersachkonto
06000.52000 (Ankäufe für Archiv und Unterhaltung) und im Produkt 01.111.05
(Zentrale Dienste der Verwaltung) beim dortigen Untersachkonto 02000.53000
(Miete für Maschinen). |
10.000 € |
bereits genehmigt: (Rat vom 02.09.15) 5.000 € ergänzende Leistung 500 € |
X X |
X X |