Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
439/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird durch die beigefügte Änderungssatzung geändert.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratungen über Personalangelegenheiten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2015 wurde deutlich, dass die Umsetzung eines einheitlichen Bewertungs- und Beurteilungssystem bei unterschiedlichen Zuständigkeiten zu rechtlichen Problemen führen könnte.  Aus diesem Grund hat der  Haupt- und Finanzausschuss angeregt, die gesetzliche Regelung des § 73 Abs. 3 GO NRW uneingeschränkt anzuwenden. Hiernach trifft der Bürgermeister die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Hierzu wäre der § 18 der Hautsatzung der Stadt Geilenkirchen ersatzlos zu streichen.