Betreff
Neubesetzung der Drittorganisationen
Vorlage
446/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt Vertreter für die Entsendung in Drittorganisationen.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Abberufung der vom Rat benannten Vertreter der Stadt Geilenkirchen für Drittorganisationen unter TOP 3 beschlossen wurde, sollen neue Vertreter zur Entsendung zu benannt werden.

 

Grundsätzlich ist ein Einigungsverfahren der Fraktionen vorgesehen. Zur Vorbereitung der Sitzung wird am 06.01.2016 ein interfraktionelles Gespräch durchgeführt. Ziel ist es, einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen zu erarbeiten.

 

Die Fraktionen werden gebeten, bis zum interfraktionellen Gespräch am 06.01.2016 Listen auszuarbeiten, aus denen hervorgeht, welche Personen als Vertreter der Stadt Geilenkirchen in Drittorganisationen entsandt werden sollen. Diese Listen sollten der Verwaltung zugeleitet werden, damit die einzelnen Listen der Fraktionen nach Möglichkeit zu einem einheitlichen Wahlvorschlag zusammengefügt werden können.

 

Bei der Entsendung von Vertretern der Stadt in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen ist § 113 Abs. 2 GO NRW zu beachten. Hiernach bestimmt der Rat nach eigenem Ermessen den Vertreter der Stadt. Dabei ist er nicht beschränkt auf Mandatsträger oder Bedienstete der Verwaltung, sofern nicht die vorgenannte Vorschrift oder Spezialregelung anderes bestimmen. Auf die Abstimmung über die Entsendung von Gremien (§§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW) ist das Prinzip der spiegelbildlichen Abbildung nicht anzuwenden.

 

Sind mehrere als ein Vertreter zu benennen, muss in jedem Fall der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen.

 

Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder in Drittorganisationen ergibt sich aus der folgenden Auflistung, bei der die Stimmverhältnisse im Rat berücksichtigt wurden. Die Einhaltung dieses Prinzips der spiegelbildlichen Abbildung ist jedoch wie bereits dargestellt nicht erforderlich. Für jedes Mitglied einer Drittorganisation muss ein Stellvertreter bestimmt werden, soweit sich aus den folgenden Ausführungen nicht etwas anderes ergibt.

 

 

 

 

 

1 Platz

-           Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH

-           Beirat West

-           Aufsichtsrat des Verbandswasserwerkes Gangelt GmbH

-           Gesellschafterversammlung der EWV Stolberg GmbH

-           Unterausschuss Braunkohleausschuss

-           Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur

-           Mitgliederversammlung des HTS – Heinsberger  Tourist-Service E.V.

-           Beirat des Heinsberger Tourist-Service E.V.

-           Beirat des EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH (ohne Stellvertretung)

-           Kindergarten

o          Arbeiterwohlfahrt Beamtenweg (ohne Stellvertretung)

o          Arbeiterwohlfahrt Jahnstraße (ohne Stellvertretung

o          Katholische Kirchengemeinde Gillrath (ohne Stellvertretung)

o          Immendorf

o          Katholische Kirchengemeinde Lindern (ohne Stellvertretung)

o          Katholische Kirchengemeinde Tripsrath

o          Katholische Kirchengemeinde Würm (ohne Stellvertretung)

o          Lebenshilfe für Behinderte Robert-Koch-Straße (ohne Stellvertretung)

o          Selfkantkaserne

o          Bauchem – städtisch (ohne Stellvertretung)

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse entfällt dieser Platz auf die CDU.

 

 

2 Plätze

-           Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises HS GmbH

-           Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg

-           Partnerschaftsverein Geilenkirchen Tabivere/Estland

-           Städt. Kindergarten Teveren

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse je 1 Platz für CDU und SPD-Linke.

 

 

3 Plätze

-           Vertreter zur Wahl von Schulleitungen in den jeweiligen Schulkonferenzen

-           Vertreter zur Pflege der Städtepartnerschaft Geilenkirchen-Quimperle

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse je 1 Platz für CDU und SPD-Linke, 1 Platz wird im Losverfahren zwischen „Geilenkirchen bewegen! und FDP“ und Grünen vergeben.

 

 

4 Plätze

-           Förderschulzweckverband

-           Gesellschafterversammlung des Verbandswasserwerkes Gangelt GmbH

-           Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse je 1 Platz für CDU und SPD-Linke. Die zwei übrigen Plätze werden im Losverfahren an CDU, Grüne und „Geilenkirchen bewegen! und FDP“ vergeben.