Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die überplanmäßige Auszahlung bzw. den überplanmäßigen Aufwand zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführte überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben.
Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
06.365.01 46400.57010 |
Besondere Ausgaben für „Familienzentren“ Für das neue Familienzentrum Kindertagesstätte „Triangel“
Geilenkirchen war eine Zuwendung des Landes in Höhe von 6.500 €
weiterzuleiten. Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch eine zusätzliche
Einzahlung des Landes bei Untersachkonto 46400.17100 (Landeszuschuss zu den
Kosten der Familienzentren) im Produkt
06.365.01 (Tageseinrichtungen für Kinder). |
24.000 € |
6.500 € |
X |
X |