Betreff
Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
449/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die überplanmäßige Auszahlung bzw. den überplanmäßigen Aufwand zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Seit der letzten Sitzung des Stadtrates hat sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführte überplanmäßige Leistung als notwendig ergeben.

Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

Produkt,

Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz

Überplanmäßig/außerplanmäßig

Auszahlung

Aufwand

 

06.365.01

46400.57010

 

Besondere Ausgaben für

„Familienzentren“

 

Für das neue Familienzentrum Kindertagesstätte „Triangel“ Geilenkirchen war eine Zuwendung des Landes in Höhe von 6.500 € weiterzuleiten.

 

Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch eine zusätzliche Einzahlung des Landes bei Untersachkonto 46400.17100 (Landeszuschuss zu den Kosten der Familienzentren) im Produkt  06.365.01 (Tageseinrichtungen für Kinder).

 

 

24.000 €

 

 

6.500 €

 

 

X

 

 

X