Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates haben sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Leistungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
03.212.01 21500.71200 05.315.01 54220.40000 05.313.01 42000.93510 |
Kostenbeteiligung der
Stadt an der Beschulung der Hauptschüler aus dem Stadtgebiet Geilenkirchen Aufgrund der bisher vorliegenden Abrechnungsdaten der
Gemeinde Gangelt bezüglich der dortigen Beschulung der Geilenkirchener
Hauptschüler ist für das Haus- Haltsjahr 2015 nunmehr von einem Gesamtmittelbedarf in Höhe
von rd. 146.000 € aus- zugehen. Es wird daher eine überplan- mäßige Leistung in Höhe von 23.000 € benötigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei den
Schülerbeförderungskosten (Produkt 03.241.01, Untersachkonten 21000.63900, 22000.63900
u. 28000.63900). Mieten und Pachten für
Asyl- Bewerber- u.
Obdachlosen- Unterkünfte Aufgrund stetig steigender Fall- Zahlen im Bereich der Asyl- Bewerber ist eine weitere über- Planmäßige Leistung für die Anmietung und Herrichtung Von Wohnraum erforderlich. Für das Jahr 2015 ist nunmehr von einem Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 110.000 € auszugehen. Bereits in der Sitzung des Rates am 02.09.2015 wurde eine
erste überplanmäßige Leistung in Höhe von 50.000 € beschlossen. Die
Genehmigung einer ergänzenden Leistung in Höhe von 15.000 € ist somit noch
erforderlich. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch höhere
Pauschalzuweisungen des Landes zu den Aufwendungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Erwerb von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens für Asylbewerber Ebenfalls bedingt durch die hohen Fallzahlen an
Asylbewerbern sind in höherem Maße Beschaffungen investiver Art insbesondere für die Ausstattung von
Wohnraum erforderlich. Der ursprüngliche Ansatz in Höhe von 35.000 € bei diesem Unter- sachkonto ist nicht mehr aus- kömmlich; ebenso ist eine Finanzierung der noch zusätzlich
anfallenden Auszahlungen über die betreffende Budgetgruppe 20 nicht mehr
möglich. Für das Untersachkonto ist die Genehmigung einer
überplanmäßigen Leistung in Höhe von 16.000 € mit Wirkung für die gesamte
Budgetgruppe 20 erforderlich. Die Deckung der höheren Auszahlungen an dieser Stelle ist
durch Minderauszahlungen an anderer Stelle im Finanzplan, z. B. innerhalb der
Budgetgruppe 22, gedeckt. |
123.000 € 45.000 € 35.000 € |
23.000 € bereits genehmigt (Rat vom 02.09.2015) 50.000 € ergänzende Leistung: 15.000 € 16.000 € |
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