Betreff
68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
452/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewogen.

 

Die 68. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Die Planung hat zwischenzeitlich die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.

 

Aus dieser Beteiligung sind Anregungen von Trägern öffentlicher Belange hervorgegangen, die nachfolgend vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen sind. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis wurden keine Bedenken vorgetragen, die Änderungen der Planung erforderlich machen oder dem Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung entgegenstehen. Die Flächennutzungsplanänderung könnte somit verabschiedet werden.


Anlagen: