Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen-Hünshoven, südlich der Jülicher Straße und östlich der Aachener Straße
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
453/2016
Aktenzeichen
61 26 110
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hervorgegangenen Anregungen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewogen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Die Planung hat zwischenzeitlich die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen.

 

Aus dieser Beteiligung sind Anregungen von Trägern öffentlicher Belange hervorgegangen, die nachfolgend vorgestellt und jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen sind. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis wurden keine Bedenken vorgetragen, die Änderungen der Planung erforderlich machen oder der Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung entgegenstehen. Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Geilenkirchen könnte somit verabschiedet als Satzung werden.