Betreff
70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
- Verabschiedung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
454/2016
Aktenzeichen
61 20 01 70
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 70. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

In seiner Sitzung am 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen beschlossen, die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen aufzustellen (vgl. Sitzungsvorlage 367/2015).

 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet, der die beschlossenen Zielvorgaben berücksichtigt.

 

Vorgesehen ist die Darstellung „Allgemeine Wohngebiete“ für den überwiegenden Teil der Fläche, ein kleinerer Teil am östlichen Plangebietsrand trifft die Darstellung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten ein Exemplar des Vorentwurfes zur Vorbereitung der Sitzung. Im Übrigen sind die Unterlagen im Ratsinfoportal einsehbar.

 

Der Vorentwurf könnte nun die sog. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.


Anlagen:

 

Vorentwurf der 70. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung

(einzusehen über das Ratsinfoportal)