Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die überplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates haben sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführten überplanmäßigen Leistungen als notwendig ergeben.
Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
überplanmäßig/ außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
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01.111.08 54110.40000 |
Personalkostenerstattung
an übrige Bereiche Eine beamtete Mitarbeiterin der Deutschen Telekom AG war im gesamten Jahr 2015 zur Stadt
Geilenkirchen abgeordnet. Die an die Telekom zu erstattenden Personalkosten
belaufen sich auf 37.000 € und überschreiten den Haushaltsansatz um 1.000 €.
Eine überplanmäßige Leistung in entsprechender Höhe war zu leisten. Die Deckung dieser Leistung erfolgt durch Einsparungen im
übrigen Personalhaushalt innerhalb der Budgetgruppe 1. |
36.000 € |
1.000 € |
X |
X |
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01.111.06 77000.93510 |
Vermögenswirksame
Anschaffung von Geräten, Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen Für den Stadtbetrieb war über die ursprünglichen Planungen
hinaus die Beschaffung eines Rasentraktors erforderlich, der im Bereich der
Außenanlagen von Grundschulen eingesetzt wird. Zur Finanzierung der Maßnahme war die Leistung einer
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 5.000 € erforderlich. Die Deckung der höheren Auszahlungen an dieser Stelle ist
durch Minderauszahlungen an anderer Stelle im Finanzplan, insbesondere
innerhalb der Budgetgruppe 22, gegeben. |
130.000 € |
5.000 € |
X |
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02.126.01 13000.40010 |
Brandwachenentschädigung,
Lohnausfall und Vergütung für Einsätze Aufgrund zahlreicher Einsätze im Jahr 2015 reicht der
ursprüngliche Haushaltsansatz nicht aus. Es ist eine überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 2.800 € erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei
Untersachkonto 13000.50000 (Unterhaltung der Gerätehäuser und Garagen). |
30.000 € |
2.800 € |
X |
X |
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01.111.01 00000.40000 |
Aufwandsentschädigung,
Reisekosten, Lohnausfall, Auslagenersatz und Sitzungsgelder Es sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.000 €
erforderlich geworden. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei
Untersachkonto 00000.65005. |
127.000 € |
1.000 € |
X |
X |
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Anlagen: