Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
476/2016
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen.

 


Sachverhalt:

 

Seit der letzten Sitzung des Stadtrates haben sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführten überplanmäßigen Leistungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):

 

 

Produkt,

Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz

Überplanmäßig/außerplanmäßig

Auszahlung

Aufwand

 

06.363.01

45500.77000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Unterbringung in Heimerziehung

 

Die aufzuwendenden Beträge für soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen haben sich gegenüber den Planungen insgesamt erhöht; dies betrifft insbesondere die Kosten für Unterbringungsmaßnahmen in Heimerziehung.

 

Für die betreffende Position ist über die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der Budgetgruppe  16 hinaus eine überplanmäßige Leistung in Höhe von 125.000 € erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt durch höhere Erträge bei den Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger.

(Produkt 06.363.01, Untersachkonto 45500.16210 „Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger)

 

 

1.750.000 €

 

 

 

125.000 €

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

05.313.01

42000.79060

 

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt außerhalb von Einrichtungen

 

Aufgrund der überplanmäßigen Fallzahlen im Bereich der Asylbewerber sind auch  überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 20.000 € für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bei dieser Personengruppe erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei Produkt 05.313.01, Untersachkonto 42000.16100 „Pauschale Erstattung des Landes zu den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.

 

150.000 €

 

20.000 €

 

X

 

X

 

03.211.01

21000.71830

 

Zuweisungen zu den Kosten der offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich

 

Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das Wirtschaftsjahr 2014 war eine Nachzahlung in Höhe von 37.087 € erforderlich.

 

Auch für 2015 mussten Mehraufwendungen in Höhe von 31.178 € geleistet werden.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100 (Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich).

 

Für das Schuljahr 2016 / 2017  ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur offenen Ganztagsschule vorgesehen.

 

212.000 €

 

Bereits genehmigt: 37.087 €

 

Neu:

31.178 €

 

Summe:

68.265 €

 

 

 

X

 

X