Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen.
Sachverhalt:
Seit der letzten Sitzung des Stadtrates haben sich für das Haushaltsjahr 2015 die nachstehend aufgeführten überplanmäßigen Leistungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Überplanmäßig/außerplanmäßig |
Auszahlung |
Aufwand |
06.363.01 45500.77000 |
Kosten der
Unterbringung in Heimerziehung Die aufzuwendenden Beträge für soziale Leistungen an natürliche
Personen in Einrichtungen haben sich gegenüber den Planungen insgesamt
erhöht; dies betrifft insbesondere die Kosten für Unterbringungsmaßnahmen in
Heimerziehung. Für die betreffende Position ist über die
Deckungsmöglichkeiten innerhalb der Budgetgruppe 16 hinaus eine überplanmäßige Leistung in
Höhe von 125.000 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch höhere Erträge bei den
Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger. (Produkt 06.363.01, Untersachkonto 45500.16210 „Erstattung
von Kosten durch andere Sozialleistungsträger) |
1.750.000 € |
125.000 € |
X |
X |
05.313.01 42000.79060 |
Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt außerhalb von Einrichtungen Aufgrund der überplanmäßigen Fallzahlen im Bereich der
Asylbewerber sind auch überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 20.000 € für Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt bei dieser Personengruppe erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei Produkt 05.313.01,
Untersachkonto 42000.16100 „Pauschale Erstattung des Landes zu den
Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“. |
150.000 € |
20.000 € |
X |
X |
03.211.01 21000.71830 |
Zuweisungen zu den
Kosten der offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich Vorwiegend aufgrund gestiegener Personalaufwendungen
(Stichwort Mindestlohn) ist der Zuschussbedarf der Malteser Werke gGmbH für
den Betrieb der offenen Ganztagsschule stark angestiegen. Für das
Wirtschaftsjahr 2014 war eine Nachzahlung in Höhe von 37.087 € erforderlich. Auch für 2015 mussten Mehraufwendungen in Höhe von 31.178 €
geleistet werden. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei USK 90000.09100
(Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich). Für das Schuljahr 2016 / 2017 ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur
offenen Ganztagsschule vorgesehen. |
212.000 € |
Bereits genehmigt: 37.087 € Neu: 31.178 € Summe: 68.265 € |
X |
X |