Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Errichtung einer Begegnungsstätte/eines Kulturzentrums in Bauchem und die Erweiterung der Kindertagesstätte in Bauchem gemäß den vorgelegten Förderanträgen unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Maßnahmen aus dem Sonderprogramm “Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ gefördert werden.
Sachverhalt:
Das Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(MBWSV NRW) hat am 16.12.2015 einen Projektaufruf für das neue Landesprogramm
„Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ gestartet.
Mit dem neuen
Förderprogramm werden investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge und investitionsbegleitende
Maßnahmen gefördert, die zur Integration von Flüchtlingen in den jeweiligen
Kommunen beitragen. Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung
auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden sein und deshalb auch für die
Öffentlichkeit allgemein zugänglich sein.
Die Förderung
erfolgt durch Zuweisung im Wege der Anteilsfinanzierung mit
Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 % zum Fördersatz 2016 (70%)
gewährt. Somit könnte die Stadt aus dem Sonderprogramm eine Förderung in Höhe
von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Der Eigenanteil von 20% wäre
selber zu tragen.
Insgesamt stellt
das Land Nordrhein-Westfalen für das Programm bis 2018, 72 Mio. Euro bereit.
Voraussetzung für
eine Förderung ist, dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2018 komplett umgesetzt
werden. Weitere Voraussetzung ist eine Antragsvorlage bei der Bezirksregierung
bis zum 19.02.2016 und ein bestätigender Ratsbeschluss zu den vorgesehenen
Maßnahmen, der bis zum 11.03.2016 nachgereicht werden kann.
Auf der Grundlage
der Förderbestimmungen des Sonderprogramms hat die Verwaltung für die
Errichtung eines Kulturzentrums/einer Begegnungsstätte in Bauchem und für die
Erweiterung der Kindertagesstätte in Bauchen jeweils einen Förderantrag erarbeitet.
Danach ergeben sich
für das Kulturzentrum/die Begegnungsstätte Gesamtkosten in Höhe von ca.
611.000,00 € und für die Erweiterung der Kindertagesstätte Kosten in Höhe von
ca. 900.000,00 €.
Würde die Stadt
eine entsprechende Förderung erhalten, müsste für das Kulturzentrum/die
Begegnungsstätte ein Eigenanteil von ca. 122.000,00 € und für die
Kindertagesstätte ein Anteil von ca. 180.000,00 € getragen werden.
Die Förderanträge sind
auszugsweise als Anlage beigefügt.
Über die Anträge ist zu beraten und ein entsprechender Ratsbeschluss zu fassen.
Finanzierung:
Für die Errichtung des Kulturzentrums/der Begegnungsstätte stehen im Haushalt 2016 50.000 € als Ausgabemittel und 150.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung bereit. Weitere in 2016 benötigte Mittel wären im Wege einer Überplanmäßigen Auszahlung bzw. im Haushalt 2017 bzw. 2018 bereit zu stellen
Für die Erweiterung der Kindertagesstätte müssten die in 2016 benötigten Mittel im Wege einer Außerplanmäßigen Auszahlung und die für 2017 und 2018 erforderlichen Mittel im jeweiligen Haushalt bereitgestellt werden.